Sie sind interessiert an der Organisation und pädagogischen Begleitung des Freiwilligen Ökologischen Jahres? Für eine Anerkennung als Trägerorganisation im Land Berlin sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- qualifiziertes pädagogisches Personal für mindestens 20 Freiwillige pro Jahr
- eine Auswahl geeigneter Einsatzstellen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Einhaltung des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten und der Grundsätze zur Durchführung des FÖJ für Jugendliche im Land Berlin (können auf Anfrage zugesandt werden)
- Beachtung und Umsetzung der pädagogischen Rahmenkonzeption des Bundes
Das FÖJ wird vollständig aus öffentlichen Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Berlin und des Bundes gefördert. Für die Beantragung und Verwaltung der finanziellen Mittel sind die Trägerorganisationen verantwortlich. Darüber hinaus bieten Sie Information und Beratung zum FÖJ, wählen die Freiwilligen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens aus, sondieren und beraten die Einsatzstellen, führen die Seminare durch und gewährleisten die qualifizierte pädagogische Begleitung der Freiwilligen.
Bei Interesse auf Zulassung als Trägerorganisation wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (siehe Kontakt).