Seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2017 besteht für die zuständigen Behörden eine wesentlich umfangreichere Verpflichtung zur Aufstellung von Notfallplänen als zuvor. Für die allgemeinen und besonderen Notfallpläne muss zunächst der Bund seine Pläne aufstellen. Diese werden dann mit den Plänen der Länder ergänzt und konkretisiert.
Der allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund) ist am 24.11.2023 in Kraft getreten. Das Land Berlin wird auf dieser Grundlage seinen allgemeinen Notfallplan erarbeiten.
Die besonderen Notfallpläne des Bundes sind zum Stand Ende 2024 noch in Arbeit.
Die Berliner Behörden mit Zuständigkeiten bei radiologischen Notfällen haben schon vor vielen Jahren auch für eine Reihe von radiologischen Szenarien die jeweilige Federführung und Vorgehensweise abgestimmt. Diese Regelungen wurden dann auch immer wieder durch gemeinsame Übungen überprüft und optimiert.
Neben Einsatzunterlagen und behördenübergreifenden Ablaufschemata für bestimmte Szenarien gibt es derzeit im Land Berlin zwei Notfallpläne für radiologische Notfälle.