Akteure im Strahlenschutz

Akteure im Strahlenschutz

Die Qualitätssicherung und -kontrolle erfolgt durch Sachverständige sowie die bei den Kammern eingerichteten Stellen.

Für die Qualifizierung sind Kursstätten verantwortlich, die Kurse werden von den zuständigen Stellen zugelassen.

Für die Abgabe radioaktiver Stoffe steht die Landessammelstelle Berlin in der Zentralstelle für radioaktive Abfälle zur Verfügung.

Die Genehmigung und Aufsicht erfolgt durch die Strahlenschutzbehörden des Landes Berlin.

  • Die Oberste Strahlenschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt die ministeriellen Aufgaben des Strahlenschutzes (ionisierende Strahlung) wahr und führt die Fachaufsicht über die Obere Strahlenschutzbehörde.
  • Die Obere Strahlenschutzbehörde Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit führt die konkreten Verfahren zum Schutz vor ionisierender Strahlung durch: Dazu zählen Antrags- und Anzeigeverfahren sowie die Überwachung der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung bei Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.

Aufgaben der Strahlenmessstelle

Überwachungsaufgaben werden von der Strahlenmessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt.

Sie ist für diese Aufgaben nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert und verfügt über eine für eine Reihe von Verfahren über eine flexible Akkreditierung.

  • Aktuelle Liste der Prüfverfahren zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14136-01

    PDF-Dokument (330.4 kB) - Stand: 21.01.2025