Die Qualitätssicherung und -kontrolle erfolgt durch Sachverständige sowie die bei den Kammern eingerichteten Stellen.
Für die Qualifizierung sind Kursstätten verantwortlich, die Kurse werden von den zuständigen Stellen zugelassen.
Für die Abgabe radioaktiver Stoffe steht die Landessammelstelle Berlin in der Zentralstelle für radioaktive Abfälle zur Verfügung.