Fragen und Antworten zum Wärmeplan

  • Was ist der Wärmeplan?

    Ein Wärmeplan ist ein strategisches Instrument und Fahrplan einer Kommune. Der Wärmeplan unterstützt dabei, die Wärmewende umzusetzen. Er zeigt in Karten auf, welche Heizlösungen in welchen Gebieten künftig sinnvoll sind – zum Beispiel Fernwärme, neue Wärmenetze, Wärmepumpen oder andere klimafreundliche Technologien.

  • Ist der Wärmeplan verbindlich, enthält er Vorgaben?

    Nein, eine unmittelbare Verbindlichkeit für Hauseigentümer und auch für Energieversorger hat der Wärmeplan nicht. Die Ergebnisse der Wärmeplanung dienen vielmehr als Orientierung. So kann der Wärmeplan bei einer Entscheidung zum Heizungsaustausch als Informationsgrundlage genutzt werden. Hauseigentümer behalten weiterhin die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Wahl ihrer Wärmeversorgung.

  • Bin ich als Hauseigentümer vom Wärmeplan betroffen?

    Für Hauseigentümer verändert sich durch den Wärmeplan erst einmal nichts – abgesehen von den zusätzlichen Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen. Der Wärmeplan zeigt auf, welche Heizarten in dem jeweiligen Gebiet mittel- und langfristig vorgesehen und nutzbar sind und welche Wärmenetzbetreiber vor Ort tätig und ansprechbar sind.

  • Muss ich meine Heizung austauschen?

    Nein. Der Wärmeplan zwingt nicht zum Heizungstausch. Er wirkt eher als Orientierung für die Zukunft und kann bei der Entscheidung eines anstehenden Heizungstausches unterstützen. Wird beispielsweise ein Wärmenetz in einer Straße neu verlegt, kann es bei Interesse sinnvoll sein, ein Gebäude zeitnah anzuschließen, da Kosten und Bautätigkeiten minimiert werden.

  • Verbietet der Wärmeplan Gas- oder Ölheizungen?

    Der Wärmeplan enthält keine Verbote. Er zeigt aber auf, wo es welche Alternativen zu Gas- und Ölheizungen gibt, da diese perspektivisch im Betrieb teurer werden.

  • Besteht eine Anschluss- oder Nutzungspflicht für Fernwärme?

    Nein, aus dem Wärmeplan resultiert kein Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz.

  • Was sagt die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete aus?

    Was sagt die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete aus?
    Die Einteilung zeigt, welche Form der Wärmeversorgung in einem Gebiet heute oder künftig besonders geeignet sein könnte – zum Beispiel ein Wärmenetz oder eine individuelle Lösung wie eine Wärmepumpe. Sie dient als Orientierung für die langfristige Planung.

  • Bin ich an eine bestimmte Heiztechnologie gebunden?

    Nein. Die Zuordnung zu einem Wärmeversorgungsgebiet verpflichtet nicht zur Nutzung einer bestimmten Heizungsart. Die Entscheidung über die konkrete Technologie bleibt bei den Hauseigentümern, wobei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.

  • Bedeutet die Einteilung „Wärmenetzgebiet“, dass ein Wärmenetz sicher kommt?

    Nein. Die Wärmeplanung zeigt mögliche Entwicklungen und Planungen auf, stellt jedoch keine verbindliche Zusage dar. Ob und wann ein Wärmenetz tatsächlich umgesetzt wird, bzw. ob ein Anschluss für ein bestimmtes Gebäude möglich ist, hängt von technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Faktoren ab.

  • Was bedeuten die verschiedenen Wärmeversorgungsgebiete?
    • Wärmenetzgebiet – Bestand: In der Nähe befindet sich bereits ein Wärmenetz. Ein Anschluss weiterer Gebäude ist wahrscheinlich möglich, aber abhängig von technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
    • Wärmenetzgebiet – Erschließungsperspektive: Eine Erweiterung oder ein Neubau eines Wärmenetzes wird durch die Netzbetreiber geprüft oder angestrebt.
    • Prüfgebiet: Das Gebiet könnte grundsätzlich für ein Wärmenetz geeignet sein, konkrete Planungen von Netzbetreibern bestehen derzeit jedoch nicht.
    • Gebiet der dezentralen Versorgung: Hier sind individuelle Lösungen wie Wärmepumpen voraussichtlich langfristig die bevorzugte Form der Wärmeversorgung.

    Detaillierte Informationen zu den Wärmeversorgungsgebieten finden Sie unter „Wärmeversorgungsgebiete und Zielszenario“.

  • Welche Rolle spielen Wärmepumpen?

    Wärmepumpen sind besonders in Gebieten der dezentralen Versorgung eine wichtige Lösung. Sie können aber auch in anderen Gebieten sinnvoll sein und lassen sich teilweise später in ein Wärmenetz integrieren, beispielsweise bei sogenannten kalten Wärmenetzen.

  • Ich lebe in einem „Prüfgebiet“, wann erhalte ich Orientierung, ob ein Wärmenetz in meine Straße gelegt wird oder ob ich eine dezentrale Lösung planen sollte?

    Der Wärmeplan wird sukzessive fortgeschrieben. Im Rahmen dessen sollen Schritt für Schritt insbesondere für die Prüfgebiete Lösungsräume aufgezeigt und damit auch den betroffenen Hauseigentümern mehr Orientierung gegeben werden.

    Bei einem anstehenden Heizungswechsel stehen zunächst dezentrale Versorgungslösungen wie Wärmepumpen zur Verfügung.

  • Ich lebe in einem gekennzeichneten Wärmenetzgebiet „Bestand“ bzw. in einem „Wärmenetzgebiet - Erschließungsperspektive“. Kann ich trotzdem eine eigene Heizungslösung nutzen?

    Ja, es sind als Alternative zu einem Wärmenetz-Anschluss auch individuelle, dezentrale Heizungslösungen in diesen Gebieten möglich. Gleichwohl ist eine hohe Anschlussdichte für die Errichtung und den Betrieb des Wärmenetzes vorteilhaft.

  • Wo kann ich mich informieren und beraten lassen, welche Wärmeversorgung für mein Gebäude geeignet ist?

    Die Wahl der Heizungsart hängt von konkreten Gebäudeaspekten sowie von lokalen Gegebenheiten ab, weshalb eine energiefachliche Beratung empfohlen wird. Weiterführende Informationen bietet hierzu die vom Land Berlin finanzierte Wärmewendeagentur.

    Sofern Sie bereits konkrete Vorstellungen hinsichtlich einer zukünftigen Heizungsart haben und Ansprechpartner zum Anschluss an ein Wärmenetz oder die Anmeldung einer Wärmepumpe an das Stromnetz benötigen, finden Sie hier die Kontaktdaten.

  • Welche Fördermöglichkeiten kann ich als Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer nutzen?

    In Abhängigkeit ihres Vorhabens (Heizungstausch, energetische Sanierung, Beratung) gibt es auf Bundes- und Landesebene verschiedene Förderprogramme. Die Informationen werden regelmäßig ergänzt oder angepasst.

  • Wer war an der Erstellung des Wärmeplans beteiligt?
    Von der Wärmeplanung und von der Umsetzung der Wärmewende sind verschiedene Akteure wie z.B. Wärmenetz- und Stromnetzbetreiber, Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Industrie und Gewerbe, Verwaltung und Träger öffentlicher Belange betroffen. Daher wurden diese bei der Durchführung des Wärmeplanungsprozesses durch verschiedene Fachformate, Workshops und Informationsangebote mit einbezogen. Darüber hinaus gab es ein formales Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren im November 2025, in dem Hinweise und Anmerkungen zum Wärmeplan eingebracht werden konnten.
  • Gibt es Informationsveranstaltungen zum Berliner Wärmeplan?
    Ja, am 29.06.2026 findet im Rahmen der Veröffentlichung des Berliner Wärmeplans eine öffentliche Veranstaltung statt. Anmeldungen sind hier möglich.
  • Wird der Wärmeplan fortgeschrieben?

    Ja, der Wärmeplan ist gemäß Wärmeplanungsgesetz im Abstand von fünf Jahren fortzuschreiben.

    Zur Überprüfung der Umsetzung der Wärmewende, wird zudem ein Monitoring aufgesetzt, das jährlich erfolgen soll.

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Referat Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit