Was kann passieren? Notfallbegriff und Referenzszenarien

Kernkraftwerk Doel im Hafen von Antwerpen

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung spielen in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens eine Rolle. Sie werden daher in Forschung, Technik und Medizin in großem Umfang verwendet. Einen Überblick über diese Anwendungen gibt unser Erklärfilm.

Im Bereich der Energieversorgung spielen Kernkraftwerke auch in Zukunft eine Rolle. Zwar wurden in Deutschland die letzten Anlagen außer Betrieb genommen, aber weltweit waren im Jahr 2024 mehr als 400 Kernreaktoren in Betrieb, und viele Staaten planen die Errichtung neuer Anlagen.

Das Sicherheitsniveau beim Einsatz von ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe ist generell sehr hoch. Dennoch kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Ereignisse eintreten, bei denen sich durch ionisierende Strahlung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Sachgüter ergeben können. Für diese Fälle muss Vorsorge getroffen werden, um Mensch und Umwelt zu schützen.

Gemäß Strahlenschutzgesetz wird hier der Begriff „Notfall“ verwendet. Gemeint ist damit ein Ereignis, bei dem sich durch ionisierende Strahlung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Sachgüter ergeben können.

Radiologische Notfälle werden im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in drei Kategorien eingeteilt, die sich in ihrer räumlichen Auswirkung unterscheiden.

Notfallkategorien

  • überregional:

    die nachteiligen Auswirkungen beschränken nicht auf das Bundesland, in dem sich der Notfall ereignet hat. Bei einem Notfall außerhalb des Bundesgebietes, hat dieser in Deutschland voraussichtlich nicht nur örtliche nachteilige Auswirkungen.

  • regional:

    die nachteiligen Auswirkungen beschränken sich voraussichtlich auf das Bundesland, in dem sich der Notfall ereignet hat.

  • lokal:

    Der Notfall hat in Deutschland voraussichtlich nur örtliche nachteilige Auswirkungen.

Die Bundesregierung hat in ihrem allgemeinen Notfallplan „ANoPl-Bund“ (PDF, 30.5 MB) gemäß § 98 StrlSchG 15 Referenzszenarien für radiologische Notfälle definiert, damit die zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr planen und vorbereiten können. Diese sind in der Tabelle zusammengefasst dargestellt.

Übersicht der Referenzszenarien gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift „Allgemeiner Notfallplan Bund“

  • Übersicht der Referenzszenarien gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift „Allgemeiner Notfallplan Bund“

    PDF-Dokument (94.8 kB)

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Integrativer Umweltschutz