Atomrechtliche Behörden

HMI Neutronenleiterhalle

Atomrechtliche Aufsichtsbehörde

Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Berliner Experimentier-Reaktor (BER II) am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Der BER II wird von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde des Landes Berlin überwacht. Weitere Informationen

Berliner Experimentier-Reaktor (BER II)

Atomrechtliche Genehmigungsbehörde

Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde ist zuständig für Genehmigungsverfahren zu kerntechnischen Anlagen in Berlin und führt das Stilllegungs­genehmigungs­verfahren zum BER II durch. Weitere Informationen

Luftbild HZB Campus Berlin-Wannsee (September 2023)

Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II

Der BER II war ein Forschungsreaktor und wurde von der Betreiberin Ende 2019 endgültig abgeschaltet. Zurzeit findet das formelle Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des BER II statt. Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Integrativer Umweltschutz