Deponien

Baufahrzeige bei der Sanierung einer geschlossenen Deponie

In Berlin gibt es einige Orte, in denen in der Vergangenheit Abfälle abgelagert wurden. Diese gehören überwiegend zu den sogenannte Altablagerungen.

Die Deponie Arkenberge ist die einzige Deponie Berlins, die dem Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz) unterliegt. Sie befindet sich zurzeit in der Stilllegungsphase.

Im Land Berlin gibt es keine Deponien, auf denen aktuell Abfälle abgelagert werden. Die Ablagerung von Abfällen, die nach der Deponieverordnung (DepV) den Deponieklassen I und II zugeordnet werden, kann auf Deponien in Brandenburg vorgenommen werden.

Für die Ablagerung von Abfällen, die den Zuordnungswerten der Deponieklasse III entsprechen, sind Deponien außerhalb des gemeinsamen Entsorgungsraumes Brandenburg-Berlin aufzusuchen. Die nächstgelegenen Deponien der Klasse III sind die Deponie Ihlenberg in Mecklenburg-Vorpommern und die Deponien Wetro und Cröbern in Sachsen.

Abfälle, deren Zuordnungswerte im Bereich der Deponieklasse IV liegen, können in Untertagedeponien oder in Untertageverwertungsanlagen (Bergversatz) in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg eingelagert werden.

Gesetzliche Bestimmungen und Regelungen

Behördliche Zuständigkeiten

Für Deponien im Land Berlin ist nach Nr. 10 Abs. 4 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) zu § 2 Abs. 4 Satz 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) zuständig.

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit