Der BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035

BVG Beschriftung

Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020.

Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben.

Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen.

Bus und Straßenbahn am Rosenthaler Platz

Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen

Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt.

Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert.

Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt:

  • Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans.
  • Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert.
  • Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System).
  • Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet.
  • Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt.
  • Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart.

Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur.

Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt.

Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.

  • Mantelvertrag

    Mantelvertrag zum Abschluss eines Verkehrsvertrages einschließlich der Regelung von Ausgleichsleistungen des Landes zur finanziellen Bewältigung der Pandemiefolgen vom 7. Juli 2020

    PDF-Dokument (489.2 kB)

  • Verkehrsvertrag

    Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen der Verkehrsmittel U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 vom 21. Dezember 2020

    PDF-Dokument (1.4 MB)

Anlagen zum Verkehrsvertrag

  • Anlage 1 Teil 1 - Regel Angebotsstandards

    PDF-Dokument (267.3 kB)

  • Anlage 1 Teil 2 - Themenschwerpunkte

    PDF-Dokument (142.3 kB)

  • Anlage 1 Teil 4 - Sauberkeit

    PDF-Dokument (150.6 kB)

  • Anlage 1 Teil 5 - Fahrgastinformation

    PDF-Dokument (225.5 kB)

  • Anlage 1 Teil 6 - Barrierefreiheit

    PDF-Dokument (183.5 kB)

  • Anlage 1 Teil 7 - Umweltstandards

    PDF-Dokument (330.0 kB)

  • Anlage 2 Teil 1 - Planungs- und Bestellkalender

    PDF-Dokument (189.9 kB)

  • Anlage 2 Teil 2 - Bestellbedingungen

    PDF-Dokument (213.1 kB)

  • Anlage 2 Teil 3 - Ersatz- und Umleitungsverkehre

    PDF-Dokument (198.1 kB)

  • Anlage 2 Teil 4 - zu sichernde Anschlüsse

    PDF-Dokument (376.0 kB)

  • Anlage 2 Teil 5 - Leistungsumfang

    PDF-Dokument (174.5 kB)

  • Anlage 3 - Tarif und Vertrieb

    PDF-Dokument (2.7 MB)

  • Anlage 4 - Regelungen zum gegenseitigen Datenaustausch

    PDF-Dokument (163.9 kB)

  • Anlage 5 - Infrastruktur

    PDF-Dokument (921.1 kB)

  • Anlage 7 Teil 2 - Fahrzeugbeschaffung

    PDF-Dokument (143.2 kB)

  • Anlage 8 - Ausgleichsberechnung

    PDF-Dokument (747.5 kB)

  • Anhang 8 - Preis- und Kalkulationsblatt Auszug, Übersichtsblatt

    PDF-Dokument (271.7 kB)

  • Anlage 9 - Bezüge zum Nahverkehrsplan

    PDF-Dokument (281.4 kB)

  • Anlage 10 - Verlustzeiten im Oberflächenverkehr

    PDF-Dokument (252.0 kB)

  • Anlage 11 - Schieneninfrastruktur, Modernisierung, Ausbau, Neubau

    PDF-Dokument (626.7 kB)

  • Anlage 12 - Ressourcenplanung

    PDF-Dokument (754.7 kB)

  • Anlage 13 - Dekarbonisierung

    PDF-Dokument (292.0 kB)

  • Anlage 14 - Abstimmungsroutinen

    PDF-Dokument (177.2 kB)

  • Anlage 15 - Marktforschung- und Marktauftritt

    PDF-Dokument (178.0 kB)

  • Anlage 16 - Vertragsänderungen

    PDF-Dokument (127.8 kB)

  • Anlage 17 - Ausschließliches Recht

    PDF-Dokument (145.2 kB)

  • Anlage 18 - Nutzungsbedingungen IT-Plattform

    PDF-Dokument (164.0 kB)

  • Anlage 19 - Anzusprechende Verwaltungseinheiten beim Land Berlin

    PDF-Dokument (145.2 kB)

  • Anlage 20 - Glossar

    PDF-Dokument (233.1 kB)

  • Alle Anlagen zum Verkehrsvertrag als 7Z

    7Z-Dokument (8.8 MB)