Zuständigkeiten und Kontakte

Zuständigkeiten der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung

  • Lärm durch den Betrieb von Anlagen, die nach dem BImSchG nur nach vorheriger Genehmigung errichtet und betrieben werden dürfen
  • Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen
  • Lärm durch Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z. B. Großveranstaltungen auf dem Zentralen Festplatz, Deutsch-Amerikanisches Volksfest, Musik- und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympiastadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, am Brandenburger Tor)
  • Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung

Kontakt

  • Baustellenlärm
    • Auskunftstelefon Baustellen
      Telefon: (030) 9025-2253
      Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr (Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen, insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten)
    • Online-Beschwerdeformular Baustellen
      zum Beschwerdeformular
      Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten:
      1. Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer)
      2. Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechperson, Telefonnummer)
      3. Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?)
      4. Auswirkungen der Belästigung
      5. Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?)
    Technische Auskünfte zu Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln (Baulärm) Verwaltungsrechtliche Auskünfte zu Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln (Baulärm)
  • Veranstaltungslärm
    Technische Auskünfte zu Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung Verwaltungsrechtliche Auskünfte zu Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung

    Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie hier:
    Formular-Center: Lärm

Information zur Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Senatsverwaltung und Bezirken

  • Beispiele für die Aufteilung der immissionsschutzbehördlichen Zuständigkeiten zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung bei Bauarbeiten und ähnlichen Vorhaben

    PDF-Dokument (722.3 kB)

Zuständigkeiten der örtlichen Bezirksämter

  • Lärm von nach BImSchG nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Sport- und sonstigen Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z. B.
    • Betriebsstätten (Außengastronomie, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u. ä.)
    • Ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u. ä.)
    • Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u. ä.)
  • verhaltensbedingter Lärm im Zusammenhang mit einer Anlage, z. B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe
  • verhaltensbedingter Lärm, z. B. Lärm durch
    • Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich
    • private Feierlichkeiten
    • häusliche Renovierungsarbeiten,
    • den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten
  • Lärm durch Veranstaltungen im Freien ohne gesamtstädtische Bedeutung, z. B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste in Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen
  • Lärmmessungen und technische Begutachtungen sowie Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
  • Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
  • Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Immissionsschutz bei Industrieanlagen; Schornsteinfegerwesen; UNIS
Referat Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung; Immissionsschutz bei Veranstaltungen im Freien
und Baustellen