Berlin muss eine Stadt sein, die für alle funktioniert, besonders für die Schwächsten. Gute Rahmenbedingungen für den Fußverkehr als einkommensunabhängige Fortbewegung stärken die soziale Gerechtigkeit und ermöglichen die selbstständige Mobilität aller.
Seit 2001 fördert der Senat im sogenannten „Querungshilfen-Programm“ den Bau von Fußgängerüberwegen (FGÜ), Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen (zusammen: Querungshilfen) mit einem eigenen Finanzierungsprogramm, um insbesondere die Verkehrssicherheit zu verbessern. Bislang wurden hieraus an mehr als 840 Standorten Querungsanlagen finanziert.
Ein Teil der Querungshilfen wird als Doppelquerung gebaut. Diese zeichnet sich durch unterschiedliche Bordhöhen aus: Der Bereich mit 6 cm Bordhöhe ist für blinde und sehbehinderte Menschen mit Langstock gut ertastbar. Für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator ist der ebenerdig abgesenkte Bordstein komfortabel nutzbar.
Ob und wo neue Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fußgänger eingerichtet werden können, wird in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ geprüft. Die Arbeitsgruppe wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geleitet. Daran beteiligt sind außerdem die Bezirksämter, die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei. Gemeinsam bewerten die beteiligten Stellen die örtlichen Gegebenheiten und stimmen das weitere Vorgehen ab. So können Entscheidungen fachlich fundiert und gemeinsam getroffen werden.