Kursanerkennungen

Symbolgrafik mit Begriffen aus Radiologie und Medizin auf einer Kreidetafel

Kurse für den Erwerb und die Aktualisierung der nach dem Strahlenschutzrecht erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse werden von der für den Sitz des Kursanbieters zuständigen Stelle anerkannt, wenn sie

  1. die für das Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und Wissen im Strahlenschutz vermitteln,
  2. qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Lehrmaterialien und angemessene Kursausstattung verwenden,
  3. eine Erfolgskontrolle durchführen.

Der Kursanbieter muss die für die Kursstätte zuständige Aufsichtsbehörde mindestens vier Wochen vor Kursbeginn informieren und eine Kopie des Anerkennungsbescheids senden. Wenn keine Kursstätte vorhanden ist, gelten die Mitteilungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde am Sitz des Kursanbieters.

Zuständige Stellen in Berlin

Das Referat III A Strahlenschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist für die Anerkennung von Kursen zuständig sowie für die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz auf den Gebieten:

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung,
  • Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern,
  • Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen,
  • Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen,
  • Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe,
  • für Medizinphysik-Experten in den Bereichen Strahlentherapie (Teletherapie, Brachytherapie), Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik und Röntgentherapie,
  • überwachungsbedürftige Rückstände und Altlasten.

Für die Bescheinigung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz ist zuständig für

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II Integrativer Umweltschutz