Die Länder Berlin und Brandenburg haben das wettbewerbliche Vergabeverfahren für das Teilnetz Ring/Süd-Ost am 21.12.2015 mit der Erteilung des Zuschlags an die S-Bahn Berlin GmbH abgeschlossen.
Der Verkehrsvertrag ist das Ergebnis umfassender und komplexer Verhandlungen. Die Anforderungen an die wachsende Stadt sind in dem neuen Vertrag durch eine Steigerung der Fahrzeugkapazität um 20 % mit berücksichtigt. Der Vertrag sichert den Einstieg in eine neue, zuverlässige Fahrzeuggeneration insbesondere für den Berliner S-Bahn-Ring. Bei den Neufahrzeugen handelt sich aufgrund der historisch bedingten technischen Rahmenbedingungen des Berliner S-Bahnnetzes um Spezialfahrzeuge, die nur im Berliner S-Bahn-Netz zum Einsatz kommen können. Die S-Bahn wird verpflichtet, die für den Betrieb erforderlichen 191 Neufahrzeuge (Zwei-Wagen-Einheiten) zu beschaffen und nachhaltig instand zu halten.
Der Betrieb auf dem Netz wird – entsprechend der sukzessiven Auslieferung der Neufahrzeuge – stufenweise aufgenommen:
- 01.01.2021: S47 (Spindlersfeld – Tempelhof/Südkreuz (– Bundesplatz))
- 01.07.2022: S46 (Königs Wusterhausen – Hauptbahnhof)
- 14.10.2022: S8 ((Wildau –) Grünau – Hohen Neuendorf)
- 14.04.2023 +13.10.2023: zweistufige Inbetriebnahme der Ringbahn (S41/S42).
Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem Jahr 2021 und ist als Bruttovertrag ausgestaltet. Die Fahrgelderlöse stehen den Ländern Berlin und Brandenburg zu und reduzieren unmittelbar den zu zahlenden Zuschuss. Die Länder werden somit künftig direkt von den Chancen der Nachfrageentwicklung profitieren, allerdings auch deren Risiken tragen.
Die S-Bahn hat bei der Erbringung der Verkehrsleistung eine kontinuierlich hohe Qualität zu gewährleisten. Die Qualität des S-Bahn Betriebes ist eng verbunden mit der dauerhaften Qualität der Fahrzeuge. Diese müssen daher besonders hohe Anforderungen an die Langlebigkeit (30-jährige Einsatzdauer als Maßgabe) erfüllen. Die S-Bahn verpflichtet sich, im Rahmen eines Langlebigkeitskonzepts die nachhaltige Instandhaltung der Fahrzeuge umfassend zu dokumentieren. Die Umsetzung der Vorgaben des Langlebigkeitskonzepts wird mit Beginn der Vertragslaufzeit kontinuierlich durch eine Controlling-Gruppe begleitet, in der jede Vertragspartei vertreten ist.
Die Nichteinhaltung von Vertragspflichten wird mit wirksamen finanziellen Abzügen sanktioniert. Darüber hinaus sind gravierende Vertragsverstöße mit Vertragsstrafen belegt. Schließlich haben die Länder im Falle langanhaltender, einschneidender Leistungsstörungen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ebenso wie am regulären Vertragsende ist die S-Bahn verpflichtet, den Ländern bzw. einem von den Ländern beauftragten Vertragspartner die Fahrzeuge für den Einsatz in einem Folgevertrag gegen Zahlung eines festgelegten Kaufpreises zu übergeben.