- Die Teilnehmenden erhalten vom jeweiligen Träger ein monatliches Taschengeld sowie eine Geldersatzleistung für Unterkunft und Verpflegung von rund 510 Euro.
- Der Träger übernimmt während der Dauer des Einsatzes die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung). Darüber hinaus sind die Freiwilligen im gesetzlichen Rahmen unfallversichert.
- Die regelmäßige wöchentliche Dienstzeit beträgt für alle Freiwilligen 39 Stunden.
- Der Urlaub beträgt bei einer Einsatzdauer von zwölf Monaten 26 Arbeitstage.
- Kindergeld wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gewährt.
- Anerkennung der FÖJ-Zeit als Wartezeit für ein Studium.
- Anerkennung der FÖJ-Zeit (mindestens 12 Monate) als berufsbezogenen (praktischen) Teil der Fachhochschulreife (Fachabitur).