Industrie

Industrieschornsteine mit Rauch

Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV, die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Diese Erklärungen enthalten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung sowie über die Austrittsbedingungen aller relevanten Luftverunreinigungen der jeweiligen Industrieanlage.

Anlagearten und Anzahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin von 1989-2016
  • Anlagearten und Anzahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin von 1989-2016

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Die Haupt-Emissionen der Quellgruppe “genehmigungsbedürftige Anlagen” stammen in Berlin aus dem Bereich des Energiesektors. Anfang der 1990er Jahre wurden in diesem Sektor eine Vielzahl von Anlagen auf Grund der geänderten politischen Lage stillgelegt oder auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt. Im Zuge der Novellierung der 4. BImSchV im Jahr 2002 sind im Vergleich zum Jahr 2000 143 Anlagen im Energiesektor aus der Genehmigungspflicht entlassen worden. Denn die Kapazitätsgrenzen im Bereich der Feuerungsanlagen wurden auf eine Feuerungswärmeleistung größer 20 MW für gasförmige Brennstoffe und für flüssige Brennstoffe erhöht, so dass kleinere Anlagen nicht mehr nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtig sind.

Die Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) im Jahr 2007 hat im Bereich der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel zu einem starken Rückgang des Anlagenbestandes geführt, weil kleinere Räuchereien, Brauereien und Kaffeeröstereien aus der Berichtspflicht herausgenommen wurden. Eine Vielzahl von Anlagen aus dem Bereich der Verwertung und Beseitigung von Reststoffen sind seitdem auch nicht mehr zur Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet, z.B. Sortieranlagen und Abfallbehandlungsanlagen.

Die Emissionen von Schwefeloxid (SO2) und Stickoxiden (NOx) – angegeben als NO2 – der Großfeuerungsanlagen (GFA), die ausschließlich zur Anlagenart Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie gehören, machen im Jahre 2012 und auch 2016 zwischen 85 % und 95 % der Gesamtemissionen der erklärungspflichtigen Industrieanlagen aus, während beim PM10-Feinstaub diese Anlagenart knapp über 60 % der Industrie-Emissionen verursacht.

Emissionen der genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin 2012 / 2016 [in t/a]
  • Emissionen der genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin 2012 / 2016 [in t/a]

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  • Emissionen der genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin 2012 / 2016 [in t/a]

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Die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden und Feinstaub aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin für das Erhebungsjahr 2012 lässt die erhöhten Emissionen von Kraftwerksstandorten deutlich erkennen.

Räumliche Verteilung der Stickoxidemissionen genehmigungsbedürftiger Anlagen in Berlin 2012

Räumliche Verteilung der Stickoxidemissionen genehmigungsbedürftiger Anlagen in Berlin 2012

Räumliche Verteilung der Feinstaub (PM10) - Emissionen genehmigungsbedürftiger Anlagen in Berlin 2012

Räumliche Verteilung der Feinstaub (PM10) - Emissionen genehmigungsbedürftiger Anlagen in Berlin 2012

Übersicht Berliner Industrieanlagen

Übersicht Berliner Industrieanlagen

Eine Übersicht der Berliner Industrieanlagen und deren jeweiligen Emissionsdaten (z.B. Informationen zu freigesetzten Schadstoffmengen) sind der interaktiven Karte des Umweltbundesamtes zu entnehmen.

Hier finden Sie allgemeine Bedienhinweise der Karte.