Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Schilfgürtel Seddinwall

Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Diese Schutzgebiete sind für die Gliederung und Belebung des Orts- oder Landschaftsbildes, für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und als Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung. Dies können z. B. Hecken, Baumreihen, Inseln oder Pfuhle sein.

In Berlin gibt es 20 geschützte Landschaftsbestandteile:

Geschützte Landschaftsbestandteile – GLB

Darüber hinaus ist der Baumbestand in Berlin als geschützter Landschaftsbestandteil nach Maßgabe der Baumschutzverordnung geschützt, soweit nicht besondere Schutzvorschriften bestehen.