Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Schilfgürtel Seddinwall

Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Diese Schutzgebiete sind für die Gliederung und Belebung des Orts- oder Landschaftsbildes, für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und als Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung. Dies können z. B. Hecken, Baumreihen, Inseln oder Pfuhle sein.

In Berlin gibt es 20 geschützte Landschaftsbestandteile:

Geschützte Landschaftsbestandteile – GLB

Darüber hinaus ist der Baumbestand in Berlin als geschützter Landschaftsbestandteil nach Maßgabe der Baumschutzverordnung geschützt, soweit nicht besondere Schutzvorschriften bestehen.

Kontakt

Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen