Industrie- und Gewerbeanlagen

Heizkraftwerk Reuter West

Im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Abfallentsorgungsanlagen die zuständige Genehmigungsbehörde.

Ausgenommen davon sind Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C. Für diese Anlagen ist im Land Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Genehmigungsbehörde.

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Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Karin Thiele

Technische Bewertung genehmigungsbedürftiger BlmSchG-Anlagen

Katja Ritterbusch

Gefährliche Abfälle

Ulf Berger

Die Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen ist nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Ansprechpersonen sind die Bezirksämter von Berlin, insbesondere dort das Umwelt- und Naturschutzamt zum Immissionsschutz und das Stadtentwicklungsamt zur Bauaufsicht.