Hier beantworten wir die häufigsten Fragen von Bewerbenden, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren
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Wie kann ich mich auf eine Stellenausschreibung bewerben?
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über das Karriereportal des Landes Berlin. Am Ende jeder Stellenausschreibung finden Sie das Bewerbungsformular sowie Uploadmöglichkeiten für Ihre Unterlagen unter dem Button „Jetzt bewerben“.
Tipp: Prüfen Sie vorab, ob Sie den im Anforderungsprofil geforderten Berufsabschluss bzw. die Qualifikation mitbringen – nur dann kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
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Kann ich mich für mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?
Selbstverständlich können Sie sich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Bitte reichen Sie für jede Stelle eine eigene Bewerbung mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen ein, da die Verfahren getrennt voneinander geführt werden.
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Kann ich mich auch initiativ bewerben?
Initiativbewerbungen sind möglich, jedoch werden vakante Stellen grundsätzlich ausgeschrieben. Die aktuellen Ausschreibungen sowie die Möglichkeit zur Onlinebewerbung finden Sie im Karriereportal der Berliner Verwaltung.
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Welche Unterlagen soll ich meiner Bewerbung beifügen?
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis Ihrer Qualifikation (z. B. Abschluss eines bestimmten Studiums, einer Ausbildung oder die Befähigung für die jeweilige Laufbahn).
Bei Studienabschlüssen reichen Sie bitte sowohl die Urkunde über den akademischen Grad als auch das Abschlusszeugnis ein. - Ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine aktuelle dienstliche Beurteilung.
Hinweis: Wir wissen, dass deren Vorlage nicht immer zeitnah möglich ist. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen stellt diese Unterlage jedoch eine wesentliche Grundlage unserer Auswahlentscheidung dar. In begründeten Einzelfällen kann das Zeugnis bzw. die Beurteilung auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, ob und wann Sie die Unterlage nachreichen werden oder warum Ihnen eine Vorlage nicht möglich ist (z. B. bei Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern). - Sollten Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig sein, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht mit eigenhändiger Unterschrift unter Angabe der personalaktenführenden Stelle, einschließlich des Stellenzeichens und der E-Mail-Adresse, bei. Bitte beachten Sie, dass trotz des Einverständnisses eine vollständige Bewerbung inkl. aller geforderten Unterlagen erforderlich ist. Ein Verweis auf die Personalakte reicht nicht aus.
Bitte prüfen Sie bei Ihrer Bewerbung, ob für die Ausschreibung, auf die Sie sich beziehen, weitere Nachweise erforderlich sind.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung einzureichen. Für die Tätigkeit ist ein sicheres Beherrschen der deutschen Sprache erforderlich, mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. (For this position, a confident command of the German language is required, at least at level C1 of the Common European Framework of Reference for Languages (CEFR).Bei Hochschulabschlüssen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union erlangt wurden, ist eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
Wir weisen darauf hin, dass für die Auswahlentscheidung nur Qualifikationen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen herangezogen werden können, die durch geeignete Unterlagen bzw. im Auswahlgespräch belegt wurden.
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Muss meine Bewerbung ein Foto enthalten?
Das Beifügen eines Fotos ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Bewertung Ihrer Bewerbung.
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Kann ich mich auch mit anderen Qualifikationen als gefordert bewerben?
Angaben zu den erforderlichen formalen Qualifikationen finden Sie in der Online-Stellenausschreibung bzw. im unter dem Button „weitere Informationen“ hinterlegten Anforderungsprofil (Punkt „Formale Voraussetzungen“). Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bewerbung insbesondere:
Abschlussniveau:
Wenn z. B. ein Masterabschluss gefordert ist, können Bewerbende mit Bachelorabschluss nicht berücksichtigt werden. Diplom- oder Magisterabschlüsse an Universitäten sind in der Regel einem Master vergleichbar, Diplomabschlüsse an Fachhochschulen einem Bachelor. Eine höhere Qualifikation als gefordert ist zulässig, sofern die Ausschreibung nichts Gegenteiliges vorgibt.Fachrichtung:
Ihr Abschluss muss der in der Ausschreibung genannten Fachrichtung zugeordnet werden können. Bitte legen Sie dafür geeignete Nachweise vor (z. B. Diploma Supplement oder Bescheinigung der Hochschule).
Wichtig: Nur wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden – unabhängig von Berufserfahrung oder sonstigen Qualifikationen. Erst danach erfolgt die fachlich-inhaltliche Bewertung.Hinweis für Beamtinnen und Beamte:
Die genannte Laufbahnbefähigung muss spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kommt – bei einschlägigem Bildungsabschluss – gegebenenfalls eine Einstellung als Tarifbeschäftigte/r in Betracht, sofern die Ausschreibung dies vorsieht. -
Kann ich mich auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit bewerben?
Als Tarifbeschäftigte/r im öffentlichen Dienst können Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit arbeiten.
Für eine Einstellung als Beamtin oder Beamter ist hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie im Berliner Karriereportal -
Welche Dateiformate sollten die Dokumente haben und bestehen max. Dateigrößen?
Angaben zu den zulässigen Dateiformaten und -größen finden Sie im Bewerbungsformular. In der Regel sind folgende Formate möglich: PDF, Word (doc, docx), JPG, PNG, GIF.
Einzeldateien dürfen maximal 15 MB groß sein. Bitte laden Sie keine passwort- oder schreibgeschützten Dokumente hoch.
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Kann ich meine Unterlagen auch in einer anderen Sprache senden?
Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen.
Fremdsprachige Zeugnisse und Urkunden – auch wenn sie von inländischen Hochschulen ausgestellt wurden – sind von einem vereidigten Fachübersetzer ins Deutsche zu übersetzen.Haben Sie Ihre Qualifikation im Ausland erworben, muss zusätzlich die Gleichwertigkeit über die Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB) zu einem deutschen Abschluss nachgewiesen werden.
Dies gilt für alle Fremdsprachen, auch für Englisch.
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Kann ich Unterlagen später nachreichen?
Bitte reichen Sie alle erforderlichen Nachweise mit Ihrer Bewerbung ein. Sollten einzelne Unterlagen (z. B. Zeugnisse) noch nicht vorliegen, können Sie diese im Ausnahmefall auch nach Ende der Bewerbungsfrist nachreichen. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte kurz mit, welche Unterlagen Sie nachreichen und wann damit zu rechnen ist.
Hinweis: Für die Auswahl- und Einladungsentscheidung können nur die Unterlagen berücksichtigt werden, die tatsächlich vorliegen.
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Wie läuft das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab?
Eingangsbestätigung
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail (bitte auch den Spam-Ordner prüfen).Vorauswahl
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen anhand der im Anforderungsprofil genannten Kriterien formal und fachlich geprüft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns für eine ausführliche Prüfung jeder Bewerbung ausreichend Zeit nehmen möchten. Gehören Sie zum engeren Bewerberkreis, erhalten Sie eine Einladung zu einem Auswahlgespräch.Auswahlgespräch
Das Gespräch dauert in der Regel 45–60 Minuten und findet meist in Form eines (teil-)strukturierten Interviews mit einer Auswahlkommission statt. Zwischen Einladung und Auswahltag liegen üblicherweise etwa zwei Wochen, sodass Sie ausreichend Zeit für Ihre Vorbereitung haben.
Im Gespräch können Sie Ihren beruflichen Werdegang, Ihre Qualifikationen und Ihre Motivation darlegen – orientieren Sie sich dabei am Anforderungsprofil der Stelle. Bei Führungspositionen oder vielen Bewerbungen können weitere Verfahren (z. B. Tests, Assessment-Bausteine) ergänzt werden. Nach dem persönlichen Auswahlgespräch wird die fachliche Auswahlentscheidung getroffen und dokumentiert. Wenn Sie ausgewählt werden, erhalten Sie zeitnah eine vorläufige fachliche Zusage.Abschluss und Arbeitsvertrag
Die Auswahlentscheidung wird rechtlich geprüft und mit den Beschäftigtenvertretungen abgestimmt. Erst danach kann ein Vertragsangebot erfolgen; hier sind ggf. gesetzliche Fristen einzuhalten. Sobald uns alle Zustimmungen vorliegen, erhalten Sie ein schriftliches Arbeitsvertragsangebot. -
Kann ich mich auch nach einer Absage erneut bewerben?
Selbstverständlich können Sie sich auch nach einer Absage erneut auf eine andere ausgeschriebene Stelle bewerben. Jedes Auswahlverfahren wird separat geführt. Eine Absage bedeutet nicht, dass Sie für unsere Behörde ungeeignet sind – oft sind nur kleine Unterschiede im Profil entscheidend. Bei jeder Bewerbung prüfen wir erneut, ob Ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen zum jeweiligen Anforderungsprofil passen.
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Was passiert mit den Bewerbungsunterlagen und meinen Bewerbungsdaten nach dem Verfahren?
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und dem Ablauf der einschlägigen Einspruchs- und Klagefristen werden die Bewerbungsunterlagen sowie die personenbezogenen Daten aller nicht berücksichtigten Bewerbenden gelöscht.
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Die zuständigen Ansprechpersonen sind am Ende der jeweiligen Online-Stellenanzeige aufgeführt.
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Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der Einstellung werden die Daten der sich bewerbenden Personen gespeichert und verarbeitet (Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.