Bezirk Neukölln von Berlin
Für das gekennzeichnete Gebiet wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 des Berliner Naturschutzgesetzes durchgeführt mit dem Ziel, den Kalte-Grund-Pfuhl im Berliner Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow zum Naturdenkmal zu erklären.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird zusammen mit der Begründung und der dazu gehörenden Karte gemäß § 27 Absatz 3 des Berliner Naturschutzgesetzes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.