Berliner Mobilitätsgesetz

Unterwegs mit EBikes in Berlin

Erstmals hat mit dem Mobilitätsgesetz ein deutsches Bundesland den Vorrang des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr festgeschrieben.

Berlin ist damit Teil einer weltweiten Bewegung: Überall stärken Metropolen den öffentlichen Personennahverkehr, bauen die Radinfrastruktur aus und verteilen den öffentlichen Raum neu. Damit reagieren viele Städte auf die veränderten Mobilitätsbedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger. Immer mehr Menschen wollen klimafreundlich, rücksichtsvoll und unabhängig vom Auto unterwegs sein.
Ziel des Mobilitätsgesetzes ist deswegen ein effizientes Verkehrssystem für Berlin und nach Brandenburg, das wirksamen Klimaschutz, ein hohes Maß an Verkehrssicherheit, garantierte Mobilität für alle und faire Flächenaufteilung realisiert.

Die Bausteine des Berliner Mobilitätsgesetzes

Das Mobilitätsgesetz besteht aus mehreren Abschnitten. Der erste Teil stellt die grundsätzlichen Ziele der Mobilitätswende dar. Weitere Teile widmen sich dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Rad- und Fußverkehr sowie dem Wirtschaftsverkehr.

Hier finden sich weitere Informationen zu den einzelnen Abschnitten

Die Schritte zum Berliner Mobilitätsgesetz

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Stadtgesellschaft, des Abgeordnetenhauses und der Verwaltung aus Senat und Bezirken. Dabei sind wichtige Impulse engagierter Bürger*innen direkt in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen. Sie spiegeln sich in den zentralen Zielen des Mobilitätsgesetzes wider: Mehr Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, weniger Staus und Luftverschmutzung, mehr Klimaschutz und eine faire Verteilung des öffentlichen Raums.

Der Berliner Mobilitätsrat berät die Senatsverkehrsverwaltung bei der Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetzes. Darin sind Mobilitätsverbände, Interessenvertreter*innen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Bezirke, Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses vertreten.

  • Was sind die Vorteile des Mobilitätsgesetzes?

    Das Mobilitätsgesetz sorgt dafür, dass die Berlinerinnen und Berliner künftig noch bequemer, sicherer, zuverlässiger und ohne Barrieren mobil sein können. Auch wer von Brandenburg nach Berlin pendelt oder innerhalb der Stadt weite Strecken unterwegs ist, soll leichter umsteigen können. Geplant sind mehr Strecken für S-Bahnen, Tram und Regionalverkehr sowie Radschnellwege für PendlerInnen. Niedrigere Fahrpreise und einfache Tarife machen den Wechsel auf saubere Verkehrsmittel zudem erschwinglicher und leichter für alle.

    Ein Leitbild des Mobilitätsgesetzes ist die “Vision Zero”. Das bedeutet, dass die Zahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer langfristig auf ein Minimum reduziert werden soll. “Vision Zero” ist die Leitlinie für alle Planungen und Maßnahmen. Konkret: In den nächsten drei Jahren bauen wir 60 unfallträchtige Kreuzungen um und machen sie sicherer. Auch für FahrradfahrerInnen wird vieles besser: An den Hauptstraßen entsteht ein dichtes Radwegenetz. Dort, wo genug Platz ist, werden Radstreifen mit Pollern vom Autoverkehr getrennt. Wer heute wegen der holprigen Wege oder schmalen Radwege noch ein mulmiges Gefühl hat, soll sich bald sicherer fühlen und gern aufs Fahrrad umsteigen.

    Das Mobilitätsgesetz legt zudem das Fundament für einen klimafreundlichen und sauberen Verkehr in Berlin. Dazu gehört zum Beispiel, dass bis 2030 die BVG-Busse statt mit Diesel mit Strom aus Wind und Sonne fahren sollen.

  • Wann wird die neue Mobilitätspolitik umgesetzt?

    Alle Planungen, die neu begonnen werden und die zukünftige Mobilität Berlins betreffen, basieren bereits auf den Leitlinien des Mobilitätsgesetzes. Eine zentrale Leistung des Mobilitätsgesetzes ist die Verbindlichkeit für kommende Planwerke, in denen Aspekte wie Vorrangnetze für den Radverkehr und den ÖPNV festgeschrieben werden.

  • Warum werden immer noch Radverkehrsanlagen umgesetzt, die nicht dem Mobilitätsgesetz entsprechen?

    Infrastrukturprojekte haben in der Regel einen langen Vorlauf. Viele Projekte, die heute von den Bezirken umgesetzt werden, wurden bereits vor Jahren geplant. Zentrale Vorhaben werden aber von der Senatsverwaltung überprüft und angepasst, wie z. B. die Umgestaltung der Karl-Marx-Allee.

  • An welcher Stelle sagt das Mobilitätsgesetz etwas zum Auto?

    Aspekte der privaten Pkw-Nutzung sind z. B. Gegenstand in dem kommenden Baustein zur intelligenten Mobilität, wenn es um Carsharing oder autonomes Fahren geht. Im Wirtschaftsverkehrs-Baustein werden unternehmerische Aspekte z. B. des Lieferverkehrs berücksichtigt. Zudem ist der Autoverkehr umfassend in der Straßenverkehrsordnung, im Berliner Straßengesetz und in bundesweit geltenden Richtlinien geregelt. Die Rolle des Mobilitätsgesetzes ist u. a. ein neues Gleichgewicht zwischen den Verkehrsträgern zu schaffen und auch den Radverkehr und den ÖPNV gesetzlich zu regeln, wie es für den Automobilverkehr schon lange selbstverständlich ist.

Berliner Mobilitätsgesetz

Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)

  • Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes

    Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin – 77. Jahrgang Nr. 14

    PDF-Dokument - Stand: 09.02.2021
    Dokument: (301 kB)

  • Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes

    Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin – 79. Jahrgang Nr. 28

    PDF-Dokument - Stand: 13.10.2023

  • Berliner Mobilitätsgestz (MobG) mit konsolidierten Begründungen

    PDF-Dokument (5.4 MB)

Berlin unterwegs

  • Broschüre Mobilitätsgesetz

    Deutschlands erstes Mobilitätsgesetz

    PDF-Dokument (6.5 MB)