Radverkehrsplan

Bild: Ralf Rühmeier
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Radverkehrsplan
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Anlagen zum Radverkehrsplan
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Besteht für den Radverkehrsplan eine Pflicht zur Umweltprüfung?
Für den Radverkehrsplan wurde eine Vorprüfung zu einer Strategischen Umweltprüfung durchgeführt, deren rechtliche Grundlagen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgelegt sind. Im Rahmen der Untersuchung wurde geprüft, ob die im Radverkehrsplan und im Radverkehrsnetz vorgesehenen Trassierungen und infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Ausbaustandards voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, so dass bereits für den Plan selbst – und nicht erst für konkrete Maßnahmen in deren Planungsverfahren – eine Umweltprüfung erforderlich würde.
Als wesentliche Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Umweltauswirkungen ist die Umsetzung des Radverkehrsplans und des Radverkehrsnetzes unter Nutzung bereits vorhandener Straßen und Wege zu nennen. Dies kann auf deutlich mehr als 90 % des geplanten Radverkehrsnetzes erfolgen. Daneben ist die Regelung zu Streckenführungen im Berliner Stadtgrün eine weitere wesentliche Maßnahme, um nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden. In den Abschnitten des Berliner Stadtgrüns (dies sind z.B. Naturschutzgebiete, bestimmte Grünanlagen, Forstflächen) gelten die Qualitätsstandards für das Radverkehrsnetz nicht. Der Radverkehrsplan trifft für diese Bereiche somit keine verbindlichen Festlegungen zum erforderlichen Ausbau des Radverkehrsnetzes, der Plan entfaltet in diesen Bereichen somit keine Wirkungen, die voraussichtlich zu erheblichen Umweltauswirkungen führen.
Die Vorprüfung kommt daher zu dem Ergebnis, dass bei Realisierung des Radverkehrsplans und des -netzes in der vorgelegten Form voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten werden. Für den Radverkehrsplan wird daher i.S.d. § 4 Abs. 2 UVPG Bln i.V.m. § 34 Abs. 2 UVPG festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nicht besteht.
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Welche weiteren Maßnahmen sind zur Förderung des Radverkehrs vorgesehen?
Ein wichtiges Element der Mobilitätswende in Berlin sind die kommenden Radschnellverbindungen: Mindestens 100 Kilometer dieser Komfortstrecken sollen gebaut werden, um das Zentrum und die Außenbezirke Berlins miteinander zu verbinden. Aktuell ist die infraVelo mit den Planungen der einzelnen Strecken beauftragt. Das Thema wird künftig in einem separaten „Plan Radschnellverbindungen“ behandelt und enthält die Trassen und Standards der Radschnellverbindungen. Dieser Plan ist einer Strategischen Umweltprüfung beziehungsweise eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen und wird separat analog zum Radverkehrsplan verabschiedet. Im Rahmen der ersten Fortschreibung des Radverkehrsplans soll der „Plan Radschnellverbindungen“ in den Radverkehrsplan integriert werden.