Die nachfolgend genannten Genehmigungen/Erlaubnisse gelten als erteilt, insbesondere:
1) Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
Die in Planunterlagen beantragten baulichen Anlagen werden wasserrechtich genehmigt (§ 62 ff BWG) und die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen Erlaubnisse für die Benutzungen im Sinne der §§ 8 ff WHG gelten ebenfalls als erteilt.
- Schlammräumung des Nordhafenvorbeckens
- Einbau von Buhnen im Nordhafenvorbecken
- Errichtung eines Raugerinnebeckenpasses am Absturz der Panke ins Nordhafenvorbecken
- Errichtung eines Borstenpasses
- Realisierung der Fischpassierbarkeit der Rechenanlage Schulzendorfer Str. (Entfernung von Gitterstäben)
- Teilweiser Rückbau des Schlauchwehres in der Panke. Als Ausgleich wird ein Pumpenschacht errichtet, um kontinuierlich von der Panke aus an die Südpanke Wasser abzuschlagen.
Die Maßnahmen im Bereich Pa 02 umfassen:
- Aufweitung der Panke in zwei Bereichen linksufrig und damit Rückbau der vorhanden Uferwand auf die Höhe HQ1 – 10cm
- Einbringung von Strukturen zur Ausbildung einer Nieder- und Mittelwasserrinne (u. a. Störsteine, Kiesbänke, Wurzelstöcke, Raubäume, Astpackungen)
- Entfernung der Grundschwelle an der Schönwalder Brücke
Die Maßnahmen im Bereich Pa 03 umfassen:
- Aufweitung der Panke in drei Bereichen
- Mindesthabitatausstattung
Die Maßnahmen im Bereich Pa 04 umfassen:
- Umbau des Beckens am Luisenbad durch Realisierung eines Grabenanschlusses
- Umbau Pankebecken (Franzosenbecken) durch teilweisen Rückbau eines Dammes sowie die Realisierung eines neuen Gerinnes im Bereich des bestehenden Regenrückhaltebeckens. Errichtung einer Drossel (Auslaufbauwerk)
Die Maßnahmen im Bereich Pa 05 umfassen:
- Umbau des Beckens am Bürgerpark Pankow durch Umverlegung der Panke in den Beckenbereich
- Neubau eines durch terrestrische Lebewesen passierbaren Auslaufbauwerkes
- Uferanpassungen unter Berücksichtigung des bestehenden Baumbestandes durch Entfernen von Uferbefestigungen und Verlegung flacher Böschungen in den Aufweitungsbereich
- Sicherung von Brückentragwerken
Die Maßnahmen im Bereich Pa 06 umfassen:
- Strukturierung der Gewässersohle mit Mindesthabitatausstattung
Die Maßnahmen im Bereich Pa 07 umfassen:
- Entfernen der technischen Uferverbauten in den im Schlosspark Schönhausen vorhandenen Überschwemmungsflächen
- Einbau kleinteiliger ingenieurbiologischer Strukturelemente
Die Maßnahmen im Bereich Pa 08 umfassen:
- Aufweitung der Panke mit Rückbau der vorhandenen Uferbefestigungen
- Errichtung von Trägerbohlwänden
- Strukturierung der Gewässersohle mit Mindesthabitatausstattung
- Ersatzloser Rückbau einer Brücke
- Ersatzloser Rückbau eines Querbauwerkes
- Umgestaltung der Einmündung des Schmöckpfuhlgrabens
Die Maßnahmen im Bereich Pa 09 umfassen:
- Strukturierung der Gewässersohle mit Mindesthabitatausstattung
- Verlegung der Einmündung des Fließgrabens
- Errichtung eines Durchlasses im Fließgraben
- Aufweitung der Panke und Schaffung einer Auenstufe
- Herstellung einer geteilten Sohlgleite
Die Maßnahmen im Bereich Pa 10 umfassen:
- Beräumung des Pankebeckens (Entfernung der Schlammablagerungen)
- Herstellung von zwei Buhnen und Holzpfahlreihen im Becken
Die Maßnahmen im Bereich Pa 11 umfassen:
- Aufweitung der Panke in fünf Bereichen mit Errichtung einer Niederwasserrinne in diesen Bereichen
- Ersatz der harten Böschungsfußsicherungen durch ingenieurbiologische Maßnahmen
- Strukturierung der Gewässersohle mit Mindesthabitatausstattung
Die Maßnahmen im Bereich Pa 12 umfassen:
- Strukturierung der Gewässersohle mit Mindesthabitatausstattung
- Aufweitung der Panke in sechs Bereichen
- Herstellung von Buhnen im Bereich der eigendynamischen Flussentwicklung mit baulicher Anpassung der Grabeneinmündungen
Die Maßnahmen im Bereich Pa 13 umfassen:
- Strukturierung der Gewässersohle mit Mindesthabitatausstattung
- Aufweitung der Panke in drei Bereichen mit Schaffung von Auenstufen
Die Maßnahmen im Bereich Pa 14 umfassen:
- Strukturierung der Gewässersohle mit Mindesthabitatausstattung
- Umbau des Absturzes in eine raue Sohlgleite
Die Maßnahmen im Bereich Pa 15 umfassen:
- Sicherung der Brückentragwerke mit naturnahen Verbauungen
Die Maßnahmen im Bereich Pa 16 umfassen:
- Errichtung einer Fischwanderhilfe, die als Tümpelpass ausgebildet wird
- Umverlegung der Panke mit mäandrierenden Gewässerverlauf und Herstellung einer Niederwasserrinne
- Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke
- Ersatzneubau der Brücke Straße 5
- Rückbau der Sudauer Brücke und Ersatz durch zwei Rohrdurchlässe im alten Gewässerbett zur Abflusssicherung RückbauStrukturierung der Gewässersohle mit Mindesthabitatausstattung
2) Eingriffsgenehmigung
Die in den Planunterlagen dargestellten und durch das Vorhaben bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft werden hiermit genehmigt. Sie beinhaltet eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin.
3) Ausnahmegenehmigung zum Biotopschutz
Für das Vorhaben wird eine Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von dem Verbot der teilweisen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Zerstörung und Beeinträchtigung der im Plangebiet befindlichen geschützten Biotope zugelassen.
4) Denkmalrechtliche Genehmigung
Die denkmalrechtliche Genehmigungen nach § 11 DSchG Bln für die Durchführung von baulichen Maßnahmen innerhalb von denkmalgeschützen Bereichen sind erteilt.
5) Ausnahmegenehmigung gemäß Grünanlagengesetz
Die Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 5 GrünanlG für die Durchführung der baulichen Maßnahmen innerhalb von Grünanlagen ist erteilt.