Die Verordnung (EU) 2018/1139 regelt, dass die europäischen Regularien nicht für Luftfahrzeuge sowie Organisationen und deren Personal gelten, wenn sie für Tätigkeiten oder Dienste für das Militär, den Zoll, die Polizei, Such- und Rettungsdienste, die Brandbekämpfung, die Grenzkontrolle und Küstenwache oder ähnliche Tätigkeiten oder Dienste eingesetzt werden, die unter der Kontrolle und Verantwortung eines Mitgliedstaats im öffentlichen Interesse von einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle oder in deren Auftrag durchgeführt werden.
In Deutschland werden davon die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfasst. Die Ausnahme von den europäischen Regularien gilt somit für staatliche und nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Dazu zählen z. B. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden von Bund und Ländern einschließlich der mitwirkenden Hilfsorganisationen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen. Alle anderen Behörden werden von der Ausnahme nicht erfasst.
Die Sicherheitsziele der europäischen Regularien müssen jedoch bei der Durchführung der oben genannten Tätigkeiten und Dienste angemessen berücksichtigt werden. D. h., dass auch BOS die Regelungen kennen und anwenden müssen. Sie dürfen aber davon abweichen, sofern es zur Erfüllung der (hoheitlichen) Aufgaben zwingend notwendig ist, die Art des Einsatzes dies erfordert und es in Hinblick auf die Sicherheit vertretbar ist. Sie müssen sich allerdings keine Genehmigungen für Einsätze einholen, bei denen andere Betreiber eine solche benötigen würden.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum UAS-Betrieb durch BOS im Land Berlin erhalten Sie bei der LuBB unter der Telefonnummer 03342 4266-4200.