Industrie und Gewerbe - Genehmigungsverfahren

Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten des Immissionsschutzes

  • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen
  • rechtliche Grundsatzangelegenheiten für genehmigungsbedürftige Anlagen sowie die Koordinierung der Planverfahren

Auskünfte kann Ihnen Frau Thiele unter der Rufnummer (030) 9025-2284 geben.

Technische Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallentsorgung

  • Fragen der Luftreinhaltung und Abfallentsorgung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • dazu gehörende Grundsatzangelegenheiten
  • Grundsatz- und Einzelangelegenheiten beim Vollzug der Störfallverordnung
  • Notfallplanung und dem Katastrophenschutz bei BImSchG-Anlagen.

Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (030) 9025-2300 oder per E-Mail.

Stoffströme bei der Abfallentsorgung

  • Genehmigung und Kontrolle von Sonderabfällen,
  • Nachweisverfahren,
  • Erfassung aller Abfallerzeuger,
  • Erfassung und Kontrolle von Begleitscheinen,
  • Kontrolle von Entsorgungs-/Sammelentsorgungsnachweisen,
  • Transport- und Maklergenehmigungen,
  • Notifizierungen für Im- und Exporte von Abfällen,
  • Entsorgungsfachbetriebe,
  • Fachkundelehrgänge für Abfall,
  • Abfalleinstufungen für Verwertungs-/ Beseitigungsverfahren (Boden/Bauschutt), Vollzug der BattVO, Vollzug der AltautoVO

Auskünfte kann Ihnen Herr Berger unter der Rufnummer (030) 9025-2192 geben.