„Hersteller“ ist derjenige Vertreiber, der erstmals gewerbsmäßig in oder nach Deutschland eine Verpackung in Verkehr bringt. Verpackungen sind grundsätzlich aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse, die mit Ware gefüllt sind und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. Die Begriffsbestimmung der „Verpackung“ wird durch in der Anlage zum Verpackungsgesetz aufgeführte Kriterien ergänzt.
Die Einhaltung der Vorschriften wird ggf. mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt, zudem können Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.