Bei radioaktiven Abfällen handelt sich um radioaktive Stoffe, die nach ihrer Nutzung nicht mehr anderweitig verwendet werden können oder radioaktiv verunreinigte Gegenstände, die nicht gereinigt (dekontaminiert) werden können. Hierzu gehören u.a. Prüfstrahler aus industriellen Messeinrichtungen sowie zahlreiche radioaktive Stoffe aus Laboren, Betrieben oder Krankenhäusern. Die in den Abfällen enthaltenen radioaktiven Isotope können, abhängig von der Art der radioaktiven Isotope, ihrer Konzentration und ihrer Halbwertszeit, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß behandelt und entsorgt werden. Für die Entsorgung ist die Unterscheidung zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen einerseits und hochradioaktiven Abfällen anderseits von Bedeutung.
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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II Integrativer Umweltschutz