Entsorgungsfachbetriebe – Efb (nur für Abfälle aus Gewerbebetrieben)

Hinweis: Zum Thema Abfälle aus privaten Haushaltungen informiert die BSR online.

Nach § 56 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) sind Entsorgungsfachbetriebe abfallwirtschaftlich tätige Unternehmen, die bestimmte qualitative Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und des sonstigen Personals erfüllen und dies mit einer Prüfung durch anerkannte private Sachverständige bestätigen ließen (Zertifizierung). Die Zertifizierung kann entweder über den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer Technischen Überwachungsorganisation erreicht werden oder über die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft. Die Zertifizierung kann mit einer jährlich erneut durchzuführenden Betriebsprüfung verlängert werden.

Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe benötigen keine Transportgenehmigung und keine Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte, soweit die Zertifizierung die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Einsammelns/Beförderns bzw. Vermittelns beinhaltet. Außerdem nimmt der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb am priviligierten Nachweisverfahren teil.

Im Land Berlin werden bei der Durchführung von Baumaßnahmen der öffentlichen Hand für die Abfallentsorgungsaufgaben ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt.

Fachbetrieberegister

Zum 01.06.2017 ist die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Kraft getreten.
Abweichend davon trat § 28 EfbV am 01.06.2018 in Kraft. Gemäß § 28 Abs. 3 EfbV führen die Länder ein bundesweit einheitliches elektronisches Register über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe, welches ständig zu aktualisieren und in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist.

Dort kann nach folgenden Angaben recherchiert werden:

Recherchebereich Entsorgungsfachbetriebe

Im Recherchebereich Entsorgungsfachbetriebe kann nach Informationen gesucht werden, die in den ausgestellten Zertifikaten der Entsorgungsfachbetriebe enthalten sind. Die Zertifikate können eingesehen und heruntergeladen werden.

Das Fachbetrieberegister enthält ausschließlich Daten von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, für die ein Zertifikat nach dem 01.06.2018 durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft elektronisch über ein Zertifiziererportal an die zuständige Behörde übermittelt wurde. Die Vollständigkeit des Fachbetrieberegisters im Bereich Entsorgungsfachbetriebe ist damit erst nach etwa einjährigem Betrieb des Zertifiziererportals, also ab dem 01.06.2019 gegeben.

Recherchebereich für Altfahrzeuge

In diesem Zusammenhang wurde auch die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (“GESA”) in das elektronische Entsorgungsfachbetriebeverfahren integriert. Die Veröffentlichung der Betriebsanerkennungen erfolgt nun nicht mehr über die Rechercheplattform der Internetseite altfahrzeugstelle.de, sondern über das neue deutlich komfortablere Fachbetrieberegister.

Sie erreichen den Recherchebereich nach gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betrieben im Fachbetrieberegister unter:

Da vor Inbetriebnahme des Fachbetrieberegisters alle der gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Länder bekannten aktuell gültigen Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV in das Fachbetrieberegister überführt wurden, kann im Recherchebereich Altfahrzeugverwertung von einem vollständigen Datenbestand ausgegangen werden.

Technische Überwachungsorganisationen (TÜO) und Entsorgergemeinschaften (EG) im Land Berlin

Im Land Berlin ansässige Zertifizierungsorganisationen:

Zertifizierer (EG)

Zertifizierer (TÜO)

  • GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH Umweltgutachter

    Eichenstraße 3b, 12435 Berlin

    Andreas Lemke
    Markus Altenburg
    Tel.: (030) 2332021-0/48
    Fax: (030) 2332021-39
    E-Mail: info@gut-cert.de

  • oecontrol Technische Überwachungsorganisation GmbH

    Kalckreuthstraße 4, 10777 Berlin

    Evelyn Witt
    Tel.: (030) 31582453
    Fax: (030) 31582477
    E-Mail: info@oecontrol.de

  • Zertifizierung Bau GmbH

    Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin

    Dr. Matthias Witte
    Nora Dahle
    Tel. (030) 206131-246
    Fax: (030) 206131-299
    E-Mail: witte@zert-bau.de
    E-Mail: dahle@zert-bau.de

Fachkundelehrgänge

Hinweise für Fachkundelehrgänge nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und § 11 EfbV bzw. § 5 AbfAEV)

Die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes oder eines Abfalltransportunternehmens verantwortlichen Personen sind verpflichtet, ihre entsprechende Fachkunde u.a. mit behördlich anerkannten Lehrgängen nachzuweisen. Die Fachkunde ist regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zu aktualisieren. Personen aus Betrieben mit einer Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung müssen mindestens alle zwei Jahre an einem Fortbildunglehrgang teilnehmen. Personen aus Abfalltransportunternehmen müssen mindestens alle drei Jahre einen Fortbildungslehrgang absolvieren.

Beinhaltet die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ausschließlich die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Einsammeln und Befördern, benötigen verantwortliche Personen lediglich Lehrgänge zu der Transportgenehmigungsverordnung.

Die Lehrgänge haben bundeseinheitlichen Standard hinsichtlich der Lehrinhalte und des Zeitaufwandes zur Behandlung der einzelnen Themen. Die Fortbildungen beinhalten insbesondere die Vorschriften des Abfallrechts und sonstiger abfallrelevanter Umweltbereiche, Vorschriften des Straf- und Ordnungsrechts sowie des Haftungsrechts, die Vorschriften und Verfahren der abfallrechtlichen Nachweisführung, die abfallrechtlichen Regelungen zum innerdeutschen und grenzüberschreitenden Transport, Anforderungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und die sich daraus ergebenden Vorteile, die Vorschriften des Gefahrstoffrechts und der Arbeitsschutzregelungen, von Abfällen ausgehende Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung sowie die Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik.

  • Behördlich anerkannte Berliner Lehrgangsanbieter

    PDF-Dokument (30.6 kB) - Stand: 01/2023