Naturinteressierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger finden vielfach ihr Betätigungsfeld in anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer formalisierten Anerkennung von Naturschutzvereinigungen geschaffen, an die Mitwirkungsrechte und Klagebefugnisse gekoppelt sind. Durch den vorhandenen Sachverstand spielen diese Vereinigungen eine wichtige Rolle bei der Beratung von Entscheidungsträgern und bei der Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz.
Sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene können Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gemäß Umweltrechtsgesetz als Naturschutzvereinigung anerkannt werden. Sie erhalten damit Mitwirkungsrechte und das Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen.