Westberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990

Von 1948 bis 1966

In Berlin (West) wurde 1948 ein neues Hauptamt für Grünflächen und Gartenbau gebildet, dessen Leiter Fritz Witte (1900-1972) bis 1965 war. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war ein grünes Notstandsprogramm, das u.a. die Instandsetzung des Großen Tiergartens und des Humboldthains beinhaltete. An der innerstädtischen Spree und an den Kanälen im Stadtgebiet wurden frühere Ladestraßen und ihre Häfen zu Grünanlagen umgewandelt. Bis 1970 wurden von 290 km Wasserstraßen 150 km begrünt.

Am 22. August 1949 wurde das Gesetz über städtebauliche Planung im Land Berlin verabschiedet. Als Teilplan zum Flächennutzungsplan sah dieses Gesetz auch einen Hauptgrünflächenplan vor, der 1959 aufgestellt und 1960 vom Abgeordnetenhaus bestätigt wurde. Nicht durch einzelne Grünanlagen, sondern durch ein zusammenhängendes Netz von Hauptgrünzügen sollte die Bebauung der Innenstadt gegliedert werden. Die Hauptgrünzüge bezogen nach Möglichkeit vorhandene Grün- und Sportanlagen mit ein, berücksichtigten landschaftliche Gegebenheiten und stellten verlorengegangene landschaftliche Zusammenhänge wieder her. Die Hauptgrünzüge wurden in drei bis vier Kilometer Entfernung zueinander geplant und sollten die Innenstadt mit dem Umland verbinden. Grünzüge zweiten Grades verbanden die Hauptgrünzüge für Fußgänger. Bis 1970 bildete der Hauptgrünflächenplan die Grundlage der Freiraumentwicklung.

Von 1966 bis 1980

Nachfolger im Amt des Abteilungsleiters für Grünflächen und Gartenbau beim Senator für Bau- und Wohnungswesen wurde 1966 Norbert Schindler (geb. 1918).

Ab 1970 wurde der Flächennutzungsplan vom 30. Juli 1965 die Grundlage für die Freiraumentwicklung. Die Darstellungen des Hauptgrünflächenplanes wurden übernommen, wobei die zusammenhängenden innerstädtischen Grünzüge aufgegeben wurden. Die Verdichtung der Wohngebiete in der Innenstadt wurde zugunsten der Neuausweisung von Großsiedlungen am Stadtrand (Falkenhagener Feld, Märkisches Viertel, Gropiusstadt) aufgegeben. In der Innenstadt wurden Sanierungsgebiete im Umfang von 56.000 Wohnungen festgelegt. Ein großdimensioniertes Verkehrssystem sollte die Großsiedlungen mit den Industrie- und Gewerbebereichen verbinden. Die damit ausgelöste starke bauliche Entwicklung im Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung, Verkehrsbau und sonstiger Infrastrukturmaßnahmen vollzog sich zu Lasten des Freiraums, insbesondere der landwirtschaftlich und kleingärtnerisch genutzten Flächen.

An der Vernichtung von Freiraum in der Inselsituation von Berlin (West) entzündete sich bald öffentliche Kritik. Norbert Schindler versuchte über gutachterliche Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin die Position der Freiraumplanung zu stärken.

Zahlreiche Gesetze wurden in den 70er Jahren erlassen: das Denkmalschutzgesetz vom 24. April 1995, das Kinderspielplatzgesetz vom 15.01.1979, das Landeswaldgesetz vom 30.01.1979 und das Berliner Naturschutzgesetz vom 11.02.1979. Bundesweite Anerkennung erhielten die Gartendenkmalpflege, die Landschaftsplanung, der Umweltatlas, die Eingriffsregelung, der erweiterte Biotop- und Artenschutz, der Spielplatzentwicklungsplan und das Hofbegrünungsprogramm.

Von 1980 bis 1990

1980 übernahm Erhard Mahler (geb. 1938) die Leitung der Abteilung Grünflächen und Gartenbau. 1981 wurde die Abteilung, inzwischen umbenannt in “Landschaftsentwicklung und Freiraumplanung”, der neuen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zugeordnet. Das Pflanzenschutzamt und das Landesforstamt wurden der Abteilung nachgeordnet.

In der Stadtentwicklungsplanung hatte sich in den letzten 10 Jahren ein erheblicher Wandel vollzogen. Die prognostizierte Bevölkerungszunahme von 2,6 Mio. Einwohnern des Flächennutzungsplanes von 1965 musste auf 1,7 Mio. Einwohner korrigiert werden. Daneben führte die öffentliche Kritik an den Großsiedlungen am Stadtrand, den “Kahlschlagsanierungen” in der Innenstadt, am überdimensionierten Verkehrssystem (“autogerechte Stadt”) sowie die Wiederentdeckung der Urbanität 1984 zur völligen Überarbeitung und Neufassung des Flächennutzungsplanes.

Auf Grundlage des Naturschutzgesetzes wurde 1984 neben dem Flächennutzungsplan das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm erarbeitet und als weiteres Planungsinstrument eingeführt. Das Landschaftsprogramm ist behördenverbindliche Grundlage für Erfordernisse, Maßnahmen und Projekte, die zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung erforderlich sind. Auf der örtlichen Ebene wird der Landschaftsplan analog zum Bebauungsplan durch Rechtsverordnung festgesetzt und dadurch allgemein verbindlich.

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes, besonders in den Innenhöfen der gründerzeitlichen Blockbebauung, wurde von 1983 bis 1997 ein von der Stadt gefördertes Programm zur Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung durchgeführt.

Im Rahmen der Bundesgartenschau 1985 konnte der Bau eines 90 ha großen Erholungsparks in Britz realisiert werden. Er war die erste großräumige Parkanlage seit den Berliner Volksparks der 20er Jahre. Hier sollen ca. 600.000 Berliner der Bezirke Neukölln, Tempelhof und Kreuzberg Erholung finden, die seit 1961 von ihren traditionellen Erholungsgebieten in Treptow und Köpenick abgeschnitten sind.

Zwischen 1984 und 1987 wurde auf dem Gelände des ehemaligen Görlitzer Bahnhofs in Kreuzberg ein 14 ha großer Stadtteilpark gebaut – der heutige Görlitzer Park.

Ab 1979 schuf die Stadt die finanziellen Voraussetzungen der gartendenkmalgerechten Betreuung und Wiederherstellung öffentlicher und privater historischer Parks, Stadtplätze, Gärten und Friedhöfe. Besonders zur 750-Jahr-Feier Berlins 1987 konnten der Pleasure-Ground in Klein-Glienicke, Bereiche des Großen Tiergartens, der Schustherus-Park sowie der Gutspark Britz wieder hergestellt werden. In den folgenden Jahren schlossen sich Maßnahmen im Schlosspark Charlottenburg sowie im Viktoriapark an.

Literatur: