Ein ganz erheblicher Teil der Großraum- und Schwertransporte kann nur über bestimmte Straßen, Tunnel und Brücken abgewickelt werden, die für eine übermäßige Gewichtsbelastungen bzw. Abmessungen ausgelegt sind.
Gemäß § 29 (3) und / oder § 46 (1) Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung ist deshalb eine Erlaubnis und / oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten, erforderlich.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bereich der Transport beginnt, oder sich der Firmensitz befindet. Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel zwei Wochen. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwändigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, sind längere Bearbeitungszeiten unvermeidlich.
Ausländische Firmen stellen den Antrag für Großraum- und Schwertransporte bei der für den Grenzübertritt örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde.
Zur Beantragung eines Großraum- und Schwertransportes ist das Antragsformular, gemäß den “Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)” – Quelle VkBl. 2013, B 3420 – zu verwenden. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Rubrik Dienste und Genehmigungen.
Vorteilhafter ist das Antragsverfahren über das internetbasierte Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Unter www.vemags.de können detaillierte Informationen, wie z.B. Internetregistrierung, Bearbeitung usw., abgefragt werden. Bei diesem Verfahren arbeiten alle Beteiligten (Antragsteller, Genehmigungsbehörden und anzuhörende Stellen) aus allen Bundesländern über ein zentrales EDV-System zusammen.