Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin müssen viele Baumaschinen Umweltanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen muss vom Bauunternehmen nachgewiesen werden. Um dies zu vereinfachen, wurde in Berlin die Plakette für Baumaschinen geschaffen. Es handelt sich dabei um ein Umweltzeichen im Sinne des Vergaberechts.
Plaketten für Baumaschinen
Hinweis
Es ist zu beachten, dass beim Einsatz der Baumaschinen in genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG darüber hinausgehende Anforderungen gelten. Dazu gehört zusätzlich zur Einhaltung der entsprechenden Emissionsstufe nach der Emissionsverordnung (EU) 2016/1628 die Ausstattung mit einem Partikelfilter.
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Plakette
Kriterien
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grau
Maschinen und Geräte ohne zertifizierten Partikelfilter, deren Motoren folgende Stufen gemäß der Richtlinie 97/68/EG einhalten:
- Motoren von 19 bis unter 37 kW: Stufe IIIA
- Motoren ab 37 kW: Stufe IIIB
Die Differenzierung nach “A” oder “B” und die Motorleistung werden in die Plakette eingetragen.
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weißgrün
Maschinen und Geräte, die nicht mit einem zertifizierten Partikelminderungssystem ausgestattet sind und deren Motoren die Stufe IV gemäß der Richtlinie 97/68/EG einhalten.
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dunkelgrün
Maschinen und Geräte, die unabhängig vom Abgasstandard und Motorleistung dauerhaft mit einem Partikelfilter aus- oder nachgerüstet sind.
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blau
Maschinen und Geräte, deren Motoren die zukünftige Emissionsstufe V einhalten.
Bild: SenMVKU
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Liste der Ausgabestellen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Einführung der Plaketten
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Musterbescheinigung für die Kennzeichnung einer Baumaschine
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Immissionsschutz
Allgemeine Fragen zu Umweltstandards für Baumaschinen auf Berliner Baustellen
Dr. Annette Rauterberg-Wulff
- Tel.: (030) 9025-2341
- Fax: (030) 9025-2524
- E-Mail E-Mail an Frau Dr. Annette Rauterberg-Wulff
Technische Fragen
Volker Schlickum
- Tel.: (030) 9025-2390
- Fax: (030) 9025-2524
- E-Mail E-Mail an Herrn Volker Schlickum