Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, ergänzt durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) ist das Land Berlin zur Erstellung einer jährlichen Abfallbilanz verpflichtet. Diese Bilanzen haben Angaben über Art, Menge und Herkunft der angefallenen Abfälle sowie über deren Verwertung bzw. Beseitigung zu enthalten.
Gemäß dem vom Abgeordnetenhaus beschlossen Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin (2020 bis 2030) soll diese Bilanz für nicht gefährliche Abfälle um eine umfassende Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz erweitert werden. Aufgrund der geringen jährlichen Mengenveränderungen der Berliner Abfallstoffströme sowie des erheblichen Aufwandes für die Erarbeitung einer derartigen komplexen Bilanz kann diese nur im Turnus von 2 Jahren vorgelegt werden.