Inhalte und Verfahren
Bild: SenUVK
Unterscheidung zwischen Landschaftsplänen und BFF-Landschaftsplänen
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1. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 1 NatSchG BlnMitteilung der Planungsabsicht (Anzeige)
Mitteilung des Bezirks an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Angabe der allgemeinen Planungsabsichten -
2. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 2 NatSchG BlnBeschluss des Bezirksamts einen Landschaftsplan aufzustellen und Veröffentlichung im Amtsblatt
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3. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 3 NatSchG BlnFestlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie des Untersuchungsrahmens zur Strategischen Umweltprüfung durch das Bezirksamt
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4. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 4 NatSchG BlnBeteiligung der Träger öffentlicher Belange, die von der Planung betroffen sind und der anerkannten Naturschutzverbände (TÖB)
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5. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 5 NatSchG BlnÖffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats nach vorheriger Bekanntgabe in der Tagespresse und im Amtsblatt für Berlin
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6. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 6 NatSchG BlnPrüfung und Abwägung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen durch das Bezirksamt
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7. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 7 NatSchG BlnBeschluss des Bezirksamt und Anzeige Übermittlung des Landschaftsplans vom Bezirk an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Rechtsprüfung
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8. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 8 NatSchG BlnVorlage zur Beschlussfassung an die Bezirksverordnetenversammlung und Festsetzung des Landschaftsplans als Rechtsverordnung durch das Bezirksamt und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Boudine Voigt
Bezirkliche Auskünfte zu Landschaftsplänen
Konkrete Auskünfte zur Berechnung des BFF für Baugrundstücke, die in einem BFF-Landschaftsplan liegen, geben die jeweils zuständigen Bezirke.