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Inhalte und Verfahren
Die wichtigsten Festlegungen von Landschaftsplänen
Der Landschaftsplan legt die Zweckbestimmung von Flächen sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungs- einschließlich Wiederherstellungsmaßnahmen und die zur Erreichung der Ziele notwendigen Gebote und Verbote fest. Als Festlegungen kommen insbesondere in Betracht
- die Anpflanzung, Entwicklung oder Sicherung von Vegetation, zum Beispiel auf Grünflächen, Abgrabungsflächen, Deponien oder anderen geschädigten Grundstücken,
- die Ausgestaltung und Erschließung von Uferbereichen einschließlich der Anpflanzung von Röhricht,
- die Begrünung und Erschließung der innerstädtischen Kanal- und Flussuferbereiche,
- die Anlage, Entwicklung oder Sicherung von Grün- und Erholungsflächen, Sport- und Spielflächen, Wander-, Rad- und Reitwegen,
- Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensgemeinschaften und Biotope der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten, insbesondere der besonders geschützten Arten,
- Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds,
- der Mindestanteil naturwirksamer Maßnahmen im bebauten Bereich (Biotopflächenfaktor).
Unterscheidung zwischen Landschaftsplänen und BFF-Landschaftsplänen

Um die Funktionen des Naturhaushalts in der Innenstadt zu verbessern und die Lebensqualität in der Stadt zu erhalten, ist der Biotopflächenfaktor entwickelt worden und wird mit dem Instrument des Landschaftsplans umgesetzt. Der BFF stellt eine Kennzahl dar, mit der sich grüne Belange gerade in dicht bebauten Innenstadtgebieten steuern lassen. Ähnlich den Kennwerten der Bauleitplanung wie Bruttogeschossfläche (BGF) und Geschossflächenzahl (GFZ), die das Maß der baulichen Nutzung regeln, benennt der BFF den Flächenanteil eines Grundstücks, der als Pflanzenstandort dienen oder sonstige Funktionen für den Naturhaushalt (Versickerung, Verdunstung) übernehmen kann. Diese Landschaftspläne enthalten für einzelne Wohnblöcke die Festlegungen der Kennzahlen für anzustrebende Vegetationsflächen. Darüber hinausgehende Festlegungen wie unter Die wichtigsten Planungsziele von L-Plänen genannt, werden in diesen Plänen nicht festgelegt.
Damit sollen Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen in dicht bebauten Quartieren unter Berücksichtigung des bestehenden Baurechts durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere Entsiegelungsmaßnahmen von z.B. versiegelten Höfen, Vorgärten oder Parkplätzen, Anlegen von Vegetationsflächen, Dach- und Fassadenbegrünungen. Konkrete Maßnahmen werden im Gegensatz zu den anderen L-Plänen nicht festgelegt, so dass die Umsetzung durch eine variable Gestaltung durch den Bauherrn erfolgen kann.
Für folgende Bereiche sind derzeit BFF-Landschaftspläne aufgestellt bzw. bereits festgesetzt:
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L-Plan und Name
Verfahrensstand
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Mitte
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I-L-1 Rosenthaler Vorstadt, Vor den Toren
Festsetzung
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I-L-2 Spandauer Vorstadt
Festsetzung
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II-L-10 Moabit
Festsetzung
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II-L-11 Tiergarten Süd
Festsetzung
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III-L-1 Schulstraße
TÖB 1)
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III-L-2 Panke Nord
TÖB
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III-L-3 Panke Mitte
TÖB
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III-L-4 Panke Süd
TÖB
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L-Plan und Name
Verfahrensstand
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Friedrichshain-Kreuzberg
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V-L-2 Frankfurter Allee-Süd
Festsetzung
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V-L-3 Frankfurter Allee-Nord
TÖB
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V-L-4 Petersburger Straße
TÖB
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V-L-5 Stralauer Kiez
FBB 2)
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L-Plan und Name
Verfahrensstand
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Pankow
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IV-L-3 Gründerzeitgebiete Prenzlauer Berg
Festsetzung
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L-Plan und Name
Verfahrensstand
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Charlottenburg-Wilmersdorf
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VII-L-5 Charlottenburger Innenstadt (BFF)
Festsetzung
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IX-L-5 Wilmersdorfer Innenstadtbereich
Festsetzung
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4-L-1 Nördl. Innenstadtbereich im Ortsteil Charlottenburg
TÖB
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L-Plan und Name
Verfahrensstand
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Steglitz-Zehlendorf
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XII-L-6 Steglitz-Zentrum
Festsetzung
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L-Plan und Name
Verfahrensstand
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Tempelhof-Schöneberg
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VI-L-1b Tempelhofer Vorstadt
FBB
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XIII-L-3 Tempelhof Nord
Festsetzung
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7-L-1 Motzener Straße
Festsetzung
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7-L-2 Großbeerenstraße
Festsetzung
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7-L-3 Schöneberg-Mitte
Festsetzung
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7-L-4 Schöneberger Insel
Festsetzung
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7-L-5 Schöneberg-Nord
Festsetzung
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L-Plan und Name
Verfahrensstand
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Neukölln
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XIV-L-6 Mittelbereich Neukölln I
FBB
1) TÖB – Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände
2) FBB – Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Von der Aufstellung bis zur Festsetzung
Das Verfahren für die Festsetzung eines Landschaftsplans ist im Berliner Naturschutzgesetz geregelt und an die Verfahrensdurchführung für die verbindliche Bauleitplanung angelehnt. Die einzelnen Verfahrensschritte sind dem unten aufgeführten Schema zu entnehmen.
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1. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 1 NatSchG BlnMitteilung der Planungsabsicht (Anzeige)
Mitteilung des Bezirks an die Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Angabe der allgemeinen Planungsabsichten -
2. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 2 NatSchG BlnBeschluss des Bezirksamts einen Landschaftsplan aufzustellen und Veröffentlichung im Amtsblatt
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3. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 3 NatSchG BlnFestlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie des Untersuchungsrahmens zur Strategischen Umweltprüfung durch das Bezirksamt
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4. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 4 NatSchG BlnBeteiligung der Träger öffentlicher Belange, die von der Planung betroffen sind und der anerkannten Naturschutzverbände (TÖB)
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5. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 5 NatSchG BlnÖffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats nach vorheriger Bekanntgabe in der Tagespresse und im Amtsblatt für Berlin
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6. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 6 NatSchG BlnPrüfung und Abwägung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen durch das Bezirksamt
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7. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 7 NatSchG BlnBeschluss des Bezirksamt und Anzeige Übermittlung des Landschaftsplans vom Bezirk an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Rechtsprüfung
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8. Verfahrensschritt
§ 12 Abs. 8 NatSchG BlnVorlage zur Beschlussfassung an die Bezirksverordnetenversammlung und Festsetzung des Landschaftsplans als Rechtsverordnung durch das Bezirksamt und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
Verfahren für Landschaftspläne mit außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz analog zu dem aufgeführten Verfahren auf Bezirksebene durchgeführt.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Sabine Kopetzki
- Tel.:
- (030) 9025-1341
Bezirkliche Auskünfte zu Landschaftsplänen
Konkrete Auskünfte zur Berechnung des BFF für Baugrundstücke, die in einem BFF-Landschaftsplan liegen, geben die jeweils zuständigen Bezirke.