Inhaltsspalte
Landschaftspläne
Worum geht es?
Die Landschaftsplanung stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen mit Text, Karte und Begründung dar.
Landschaftspläne werden in den Bezirken aufgestellt, erarbeitet und als Rechtsverordnung festgesetzt.
Phasen der Aufstellung von Landschaftsplänen
- Abstimmung mit der verbindlichen Bauleitplanung sowie dem Naturschutz- und Grünflächenamt
- Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände
- Erstellen des Umweltberichts
- Abwägung der Bedenken und Anregungen
- Festsetzung
Informationen über das Verhältnis der Landschaftspläne zum Landschaftsprogramm, zum Baurecht, mögliche Festlegungen, Verfahrensabläufe und Übersichten festgesetzter Landschaftspläne finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ansprechpersonen Bezirke
Ansprechpersonen Landesverwaltung
-
Allgemeine Grundsatzfragen
Gesetze / Vorschriften
- Bundesnaturschutzgesetz Abschnitte 1 und 2
- Berliner Naturschutzgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 187, 188, 193
- Baugesetzbuch §§ 1, 9, 29, 34, 35, 44, 173
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur