Lichtimmissionen

Das Brandenburger Tor während des Festival of Lights

Das Brandenburger Tor während des Festival of Lights

Licht wirft nicht nur Schatten, sondern kann auch schlaflose Nächte verursachen. Lichtbelästigungen können von Werbeanlagen, Schaufenstern, Parkplatzbeleuchtung usw., aber auch von falsch installierten Bewegungsmeldern verursacht werden. Die Überschreitung der zulässigen Beleuchtungsstärke und die von der Leuchtquelle ausgehende Blendung kann eine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Immissionsrichtwerte sind abhängig von der planungsrechtlichen Gebietsausweisung.

Aufgabe des Umwelt- und Naturschutzamtes ist es, berechtigten Beschwerden nachzugehen. Bei Überschreitung der zulässigen Beleuchtungsstärke wirkt das Umwelt- und Naturschutzamt auf den Betreiber ein, um die Beleuchtungsstärke für die Nachbarn herabzusetzen. Dies gelingt z.B. durch den Einbau von Blenden, eine andere Winkeleinstellung der Beleuchtungskörper oder durch eine Absenkung der Lichtstärke ab 22.00 Uhr.

Blaues Paragraphenzeichen in 3D

Rechtlicher Hintergrund

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Licht kann durchaus eine schädliche Umwelteinwirkung darstellen und wird im § 3 Absatz 2 und 3 bei den Immissionen und Emissionen genannt.
Der Gesetzgeber hat bisher jedoch keine Regelungen zum Umgang mit Lichtimmissionen erlassen, anders als z.B. beim Thema Lärm. Auf Grundlage der “Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen” der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vom 13.09.2012 wurde in Berlin die Anlage 2 zu den Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung und wird dann verlinkt) erarbeitet. Die Hinweise finden ausschließlich Anwendung bei emittierenden Anlagen im Sinne des §3 Absatz 5 BImSchG. Anlagen zur Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes, Beleuchtungsanlagen von Kraftfahrzeugen und dem Verkehr zuzuordnende Signalleuchten sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Hier finden Sie eine Tabelle der Immissionsrichtwerte für Licht.

Stadt im Abendlicht

Straßenbeleuchtung

Bei Fragen zur Straßenbeleuchtung auf öffentlichem Straßenland wenden Sie sich bitte direkt an Stromnetz Berlin.

Kontakt und weitere Infos