Umweltradioaktivität

Umweltradioaktivität

Worum geht es?

Nach dem Tschernobyl-Unfall am 26. April 1986 wurden mit dem Strahlenschutzvorsorgegesetz bundeseinheitliche Regelungen für die Überwachung der Umweltradioaktivität geschaffen.

Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren.

Neben der Untersuchung von Lebensmitteln und Wasser wird auch die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht.

Ausführliche Informationen zu diesem Themenbereich bietet die Strahlenmessstelle Berlin.

Dort werden auch die Auswirkungen des Kernkraftwerkunglücks im japanischen Fukushima vom 11. März 2011 thematisiert.

Auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz finden Sie Messwerte der nach Deutschland gelangten radioaktiven Belastungen, sowie Fragen und Antworten zu Strahlenschutz-Aspekten in Japan.

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Gesetze / Vorschriften