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Immissionsrichtwerte bei Lichtbelästigungen
Worum geht es?
Die Höhe der Immissionsrichtwerte ist abhängig von der planungsrechtlichen Gebietsausweisung und der Zeit.
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Immissionsort (Einwirkungsort)
Gebietsart nach BaunutzungsverordnungBeleuchtungsstärke
(Tag- / Nachtzeit) -
1. Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten
06.00-22.00 Uhr:- 1 Lux
- 1 Lux
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2. reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete
06.00-22.00 Uhr:- 3 Lux
- 1 Lux
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3. Dorfgebiete, Mischgebiete
06.00-22.00 Uhr:- 5 Lux
- 1 Lux
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4. Kerngebiete, Gewerbegebiet, Industriegebiet
06.00-22.00 Uhr:- 15 Lux
- 5 Lux
Die konkrete planungsrechtliche Gebietsausweisung für ein bestimmtes Grundstück können Sie auch direkt bei Ihrem bezirklichen Stadtplanungsamt erfragen.
Hier erfahren Sie mehr über die Einheit für die Beleuchtungsstärke, gemessen in Lux.
Über die messtechnische Berücksichtigung der Blendungswirkung von Lichtquellen können Sie sich direkt in der Lichtleitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) informieren.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur