Die untere Naturschutzbehörde nimmt Ordnungsaufgaben zur Natur- und Landschaftspflege wahr. Sie übernimmt Kontroll- und Überwachungsaufgaben, welche aus dem Vollzug nationaler und internationaler Übereinkommen und Rechtsvereinbarungen resultieren.
Der Biotop- und Artenschutz gliedert sich in den sogenannten Handels- und dem Freilandartenschutz. Beide Bereiche beziehen sich auf Tiere (Fauna) und Pflanzen (Flora). Für den Handelsartenschutz ist es nicht wichtig, ob es sich um lebende oder tote Tiere und Pflanzen oder um Produkte und Erzeugnisse daraus handelt.
Unsere Aufgabengebiete
Artenschutz
Registrierung der meldepflichtigen Tiere
Kontrolle des Handels (z.B. Zoo- und Blumenfachgeschäfte, Antiquariate) und der Züchter und deren Nachzuchten
Erteilung von Gehegegenehmigungen
Beratung von Bürgern
Biotopschutz
Maßnahmen zum Schutz von Biotopen als Lebensraum für ausgewählte, gefährdete Tier- und Pflanzenarten (z.B. Amphibienschutzräume und Gebäudebrütern (wie Spatzen,Schwalben und Mauerseglern))