Inhaltsspalte
Schutzgebiete
Worum geht es?
Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen -,Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim.
Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu.
Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt.
Handlungen, bei denen mit einer Schädigung des Schutzgebietes oder -objektes zu rechnen ist, sind verboten. In bestimmten Fällen kann außerdem die oberste Naturschutzbehörde von dem betroffenen Verbot eine sogenannte ‘Befreiung’ erteilen. Vorhaben oder Handlungen, die dem Gebiet oder Objekt unter bestimmten Umständen schaden könnten, unterliegen einem ‘Genehmigungsverfahren’ durch die unteren Naturschutzbehörden.
Ansprechpersonen Bezirke
-
Untere Naturschutzbehörden (Genehmigungen)
Ansprechpersonen Landesverwaltung
-
Oberste Naturschutzbehörde
(Unterschutzstellungsverfahren und Befreiungen)
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Formulare / Broschüren / Merkblätter
Gesetze / Vorschriften
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln)
Weiterführende Informationen
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur