NATURA 2000

NATURA 2000-Gebiet Spandauer Forst, Alteichenbestand
NATURA 2000

Der Name NATURA 2000 steht für ein europaweites zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete, das aus den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der “Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie” von 1992 und denen nach der Vogelschutzrichtlinie (SPA – Special Protected Area) von 1979 besteht. Es soll den Fortbestand von Lebensraumtypen und Arten, die für die jeweiligen europäischen Regionen charakteristisch sind, dauerhaft sichern und die biologische Vielfalt in Europa bewahren.

Die Verantwortung liegt in den Händen aller EU-Mitgliedstaaten. Im föderalen Deutschland übernehmen die einzelnen Bundesländer diese Aufgabe.

NSG und NATURA 2000-Gebiet Pfaueninsel

Berliner NATURA-Gebiete

Im Land Berlin gibt es 15 Natura-2000-Gebiete. Es handelt sich um 15 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und fünf Vogelschutzgebiete, die sich auf einer Gesamtfläche von ca. 6.300 Hektar – das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche – zum großen Teil überlagern. Weitere Informationen

NSG Tegeler Fließ, Luftbild

Schutzgegenstände im Land Berlin

Im Land Berlin sind derzeit insgesamt 25 verschiedene Lebensraumtypen nach dem Anhang I der FFH-Richtlinie, 19 verschiedene Arten nach Anhang II sowie 28 Arten nach der Vogelschutzrichtlinie gemeldet. 14 Arten des Anhangs IV wurden nachgewiesen. Weitere Informationen

NATURA 2000-Gebiet Müggelspree – Müggelsee, Trauerseeschwalben (Chlidonias niger)

Gebietsmanagement und Managementplanung

Ziele des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 sind die Bewahrung und die Verbesserung des Erhaltungszustandes der in der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie genannten Arten und Lebensraumtypen. Weitere Informationen

NATURA 2000-Gebiet Teufelsseemoor Köpenick

Berichtspflicht

Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Sicherung der Vielfalt der Arten und Lebensräume durch ein Netz von besonderen Schutzgebieten (Natura-2000-Netzwerk). Die Mitgliedsstaaten erstellen regelmäßig Berichte über den Zustand der Gebiete und der dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten. Weitere Informationen

Sonnentau (Drosera spec.)

Monitoring

Gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie müssen die EU-Mitgliedsstaaten den Erhaltungszustand aller Schutzgegenstände der Anhänge I, II, IV und V überwachen. Zu diesem Zweck wird in Deutschland ein Monitoringsystem aufgebaut, in dem die häufigeren Schutzgegenstände abgedeckt werden. Weitere Informationen

Eichenheldbock (Cerambyx cerdo)

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein Instrument zum Schutz des europäischen Naturerbes. Wie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden mit ihm Umweltauswirkungen von Projekten ermittelt. Weitere Informationen

Publikation

Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete in Berlin
Faltplan 1 : 50.000 (2017)

Karte im Geoportal

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