Eine Partnerschaft zwischen Einrichtungen des Landes Berlin und Energiedienstleistern zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Energiespar-Contracting)
Die Energiesparpartnerschaft wurde Mitte der 90er Jahre in Berlin entwickelt, um auch bei knapper Haushaltslage klima- und energiepolitische Ziele zu erreichen und Energiekosten einzusparen. Heute wird dieses Berliner Modell des Energiespar-Contractings bundesweit und international auch auf andere Kommunen und Landeseinrichtungen übertragen.
Das Grundprinzip ist einfach: Ein privates Energiedienstleistungsunternehmen, der so genannte Contractor oder Energiesparpartner, bringt sein Know-how und die nötigen finanziellen Mittel ein. Er sorgt dafür, dass in die Gebäude des Auftraggebers investiert und damit – garantiert – Energie eingespart wird. Die Kostenersparnis teilen sich beide Partner. So profitieren Auftraggeber und Contractor gleichermaßen – und nicht zuletzt auch die Umwelt.