Kleinkinderspielplätze
Kleinkinderspielplätze geeignet für Kinder unter sechs Jahren. Das Spielplatzangebot besteht bei einer nutzbaren Spielfläche von mindestens 150 m² vorwiegend aus einem Sandkasten, einer Rutsche und einer Schaukel.
Allgemeine Spielplätze
Allgemeine Spielplätze für Kinder und Jugendliche mit einer nutzbaren Spielfläche von mindestens 2.000 m². Es gibt Spielangebote für Kleinkinder und für die über Sechsjährigen ist das Spielangebot durch unterschiedlichste Spielgeräte (z.B. Kletterkombinationen, Drehscheiben, Seilbahn) erweitert. Ferner können Ballspielmöglichkeiten, Abenteuerspielecken und Wasserspielbereiche integriert sein.
Spielplätze für ältere Kinder und Jugendliche
Spielplätze für ältere Kinder und Jugendliche geeignet für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Hierunter fallen beispielweise reine Ballspielbereiche, Bereiche zum Skaten und BMX-Rad-fahren sowie sportorientierte Ausstattungen wie z.B. Tischtennisplatten.
Pädogogisch betreute Spielplätze
Pädogogisch betreute Spielplätze für Kinder ab sechs Jahren mit einer nutzbaren Spielfläche von möglichst 4.000 m². Zu dieser Nutzungsart zählen Abenteuerspielplätze, Bauspielplätze und Kinderbauernhöfe. Das Angebot der pädagogisch betreuten Spielplätze steht nur an Wochentagen und während der Arbeitszeit der Betreuer zur Verfügung. Pflege, Wartung und Betreuung dieser Plätze erfolgt durch die Jugendeinrichtungen der Bezirke.
Spielplätze mit zeitlich begrenzter Nutzungsmöglichkeit
Spielplätze mit zeitlich begrenzter Nutzungsmöglichkeit für Kinder über sechs Jahre. Hierbei handelt es sich um die zusätzliche Nutzung von Spielflächen auf Schulhöfen außerhalb der Schulzeit.
Auch für Kinderspielplätze gilt das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz), in dem u.a. untersagt wird, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen.
Die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Spielplätze erfolgt in der Regel durch die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke bzw. durch die entsprechenden Fachbereiche dieser Ämter.