Die Begrenzung des Schadstoffaustoßes aus Feuerungsanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Besonders mit Holz befeuerte Kleinfeuerungsanlagen tragen maßgeblich zur Feinstaubbelastung bei. Hierbei sind es vor allem die Einzelraumfeuerungsanlagen (z. B. Kaminöfen), die nur einen Raum und nicht die ganze Wohnung heizen und als Zusatzheizung oder zum Komfort betrieben werden.
In Berlin wird die Sachstoffbelastung durch zwei Instrumente begrenzt:
1. Gesetzliche Vorschriften
Für alle Öfen in Deutschland gelten die Regelungen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV – Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung)
In der Verordnung sind zum einen die zugelassenen Brennstoffe aufgelistet mit denen eine Feuerungsanlage betrieben werden darf. Zum anderen sind Grenzwerte für den zulässigen Schadstoffausstoß (Schadstoffemissionen) festgelegt. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Anlagen die geforderten Emissionsgrenzwerte einhalten.
Nach dem Einbau kontrollieren die Schornsteinfeger regelmäßg, ob die Öfen noch den Vorschriften entsprechen. Zudem definiert die Verordnung die Fristen, nach denen alte Feuerungsanlagen ausgetauscht werden müssen.
2. Vorgaben zum Brennstoffeinsatz in der Bauleitplanung
In Berlin wurde im Jahr 1984 im Berliner Flächennutzungsplan ein Vorranggebiet für Luftreinhaltung definiert.
Das Gebiet umfasst im Wesentlichen die dicht bebauten Innenstadtbezirke mit einer zusammenhängenden Fläche von etwa 100 km2. Im Rahmen der Bauleitplanung dürfen Neubauten innerhalb des Vorranggebiets nur Brennstoffe verwenden, deren Schadstoffausstoß nicht höher ist als der von Heizöl EL. Da Holz einen weitaus höheren Schadstoffausstoß hat, ist die Verwendung von Holz als Brennstoff, zumindest für den Neubau, damit untersagt. Die Vorgabe muss in die einzelnen Bebauungsplänen aufgenommen werden und gelangt damit auch in die Baugenehmigungen für Wohnungen und andere Gebäude. Ein erhebliches Minderungserfordernis besteht jedoch weiterhin. Vor allem auch in den Randbezirken, die nicht innerhalb des Vorranggebietes liegen, denn dort nimmt seit Jahren die Anzahl an Einzelraumfeuerungsanlagen bzw. an Kaminöfen zu.