Grundlagen des Ladeinfrastrukturaufbaus in Berlin

Parkplatz - Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs

Ein leistungsfähiges Ladeinfrastrukturnetz ist eine zentrale Voraussetzung, um die Attraktivität der Elektromobilität steigern und um den mit einem Umstieg auf das Elektroauto verbundenen Vorbehalten u. a. von Bürger*innen adäquat begegnen zu können.
Hierbei ist es prinzipiell möglich, Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund oder auf privatem Grund zu schaffen. Ein Übergangsbereich bildet die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf privatem Grund, die sich z.B. auf Kundenparkplätzen oder Tankstellen befinden kann.
Die genauen Ausführungsvorschriften hierfür werden in der Ladesäulenverordnung (kurz LSV) geregelt.
Eine eindeutige Antwort darauf, wie eine Stadt- oder Kommunalverwaltung bei der Planung der Ladeinfrastruktur verfahren sollte, gibt es nicht. Hier ist vieles, auch technisch, noch in der Entwicklung begriffen. Dennoch wurde in diesem Zusammenhang unter Mitwirkung der Senatsverwaltung ein wichtiger Meilenstein erreicht:
Im Sommer hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) den „Leitfaden zur Suchraum- und Standortidentifizierung sowie Empfehlungen für Melde- und Genehmigungsverfahren in der Ladeinfrastrukturplanung“ erstellt.
Ebenfalls hat die Senatsverwaltung, über Ihre Einbindung in die europäischen Städtenetzwerke POLIS und EUROCITIES, an der Erstellung einer Handreichung für europäische Städte mitgewirkt.

Insgesamt lassen sich vier Hauptkriterien bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Berlins festhalten. Diese umfassen, dass
  • sich die Dimensionierung und die Ausgestaltung nach den lokalen/regionalen Verkehrsverflechtungen und den daraus resultierenden Ladebedarfen richten sollte,
  • die Verträglichkeit der Ladeinfrastruktur mit dem Elektrizitätsnetz sichergestellt und dementsprechend genutzt werden sollte,
  • Ladeinfrastruktur im Sinne der Flächen- und Ressourceneffizienz sowie der Nutzer*innenfreundlichkeit einem möglichst großen Kreis an Nutzenden zur Verfügung stehen sollte,
  • Ladeinfrastruktur möglichst auf privatem Grund errichtet wird und uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein sollte.

Gerade letzterer Punkt provoziert häufig Kritik. Jedoch kommt der Pkw, gemessen am Anteil aller Verkehrsmittel an den täglich zurückgelegten Wegen, z.B. in Berlin nur noch auf 26% (SrV 2018). Somit ist der Pkw in Bezug auf die Flächen, die für ihn vorgehalten werden, im Vergleich zu den Infrastrukturen aller anderen Verkehrsmittel deutlich überrepräsentiert.
Weiterhin steigt die Bevölkerung Berlins stetig an. Freiflächen werden knapper und immer intensiver genutzt. Vor diesem Hintergrund orientiert sich die Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum an dem Ansatz: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“
Das bedeutet, dass das Land Berlin bereits 2012 beschlossen hat, ein Grundangebot an Ladeinfrastruktur für Elektromobile im öffentlichen Straßenland zu schaffen, um den Einstieg in die E-Mobilität hinreichend attraktiv zu gestalten. Dies geschah zunächst vor allem im Innenstadtbereich und an Orten, wo einerseits keine Stellplätze auf privatem Grund vorhanden sind oder wo im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase ein konkreter Bedarf gemeldet wurde.
Auch in Zukunft wird das Laden im öffentlichen Raum wichtig bleiben. Jedoch zeigen aktuelle Untersuchungen, auch der SenMVKU, dass der überwiegende Anteil der Nachfrage sich auf den privaten (am Wohnort oder bei der Arbeitsstelle) oder öffentlich zugänglichen Raum auf privatem Grund (auf dem Kundenparkplatz, an Tankstellen) beziehen wird.
Die Schaffung privater Ladeinfrastruktur im Wirtschaftsverkehr unterstützt die Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe beispielsweise durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO).

Berliner Modell – be emobil

In den zurückliegenden Jahren hat das Land Berlin eine Vorreiterrolle beim Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum eingenommen. Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin Anfang den 2010er Jahre ein Ladeinfrastrukturkonzept, das „Berliner Modell“, mit klaren Vorgaben für den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten im öffentlichen Raum entwickelt.
Seit der Einführung des Berliner Modells im Jahr 2015 müssen Betreiber einen öffentlich-rechtlichen Betreibervertrag mit dem Land abschließen, um im öffentlichen Straßenland Ladepunkte errichten und betreiben zu können. Durch die vertraglich festgelegten Auflagen für Betreiber soll u. a. sichergestellt werden, dass durch den Ladeinfrastrukturausbau die sehr knappen verfügbaren Flächen im öffentlichen Raum Berlins möglichst effizient genutzt werden können. Zentral ist hier, dass über die Vorgaben des Berliner Modells die betreiberübergreifende Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur für alle E-Fahrzeug-Nutzenden sichergestellt wird.
Das Land hatte im Jahr 2013 den Betrieb und den Aufbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an ein Konsortium um den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH vergeben. Im Rahmen der Vergabe schloss das Land mit der Allego GmbH einen öffentlich-rechtlichen Betreibervertrag ab, der die Kernpunkte und Vorgaben des Berliner Modells enthält.
Das Projekt „be emobil”, unter denen alle Errichtungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Berliner Modell gebündelt wurden, konnte zum Ende des Jahres 2020 erfolgreich abgeschlossen werden. So wurden bis Ende 2020 die letzten der rund 1.000 Ladepunkte im öffentlichen Raum aufgebaut. Zusammen mit den dritten Betreibern waren damit knapp 1.200 Ladepunkte in Betrieb.
Mit der Überarbeitung des „Berliner Modells“ im Jahr 2021 wurden die Betreiberverträge für Ladeinfrastrukturbetreiber an den aktuellen technischen Stand und unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Markt angepasst. Mit der Aktualisierung des Vertrages wurde insbesondere die bisher von Betreibern und Mobilitätsdienstleistern als Hürde empfundene Teilnahmepflicht an der Authentifizierungsplattform für diese Akteure abgeschafft, da sich hier mittlerweile am Markt ein Standard etabliert hat.
Mit der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH wurde Ende 2021 ein neuer Betreibervertrag unterzeichnet und darin sowohl die weitere Errichtung als auch die Übernahme der Ladepunkte der Allego GmbH im öffentlichen Raum, als auch jene der Vattenfall Smarter Living GmbH, geregelt. Die Übernahme der Ladeeinrichtungen wurde Mitte 2022 auch technisch vollzogen. Hierfür mussten an jeder Ladeeinrichtung Arbeiten wie die Anbringung einer neuen Folierung, ein Austausch SIM-Karten sowie die Anbindung an ein neues Backend vorgenommen werden.

Perspektivische Planung und Weiterentwicklung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Berlin

Im 2019 verabschiedeten Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung wird unterstrichen, dass der Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum als Hebel zur Förderung der Elektromobilität zu verstehen ist. Jedoch soll laut Masterplan durch die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund – öffentlich zugänglich sowie nicht öffentlich zugänglich – perspektivisch das Hauptangebot bereitgestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Senatsverwaltung die Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“ erstellt, die Planungsannahmen für die Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur in Berlin aufzeigt.

  • Studie Elektromobilität Berlin 2025+

    PDF-Dokument

Die Ergebnisse der Studie nutzt die Senatsverwaltung, in Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken, vor allem, um einen bedarfsgerechten und an den Zielen der Verkehrswende ausgerichteten Ladeinfrastrukturausbau im öffentlichen Raum sicherzustellen. Ferner werden die Ergebnisse dafür genutzt, unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und zusammen mit der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privatem Grund abzuleiten bzw. fortzuführen.
Hierfür arbeiten alle zuvor genannten Partner derzeit und gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik an einem Ladeinfrastrukturkonzept, welches neben dem öffentlichen Raum auch den privaten Grund einschließt.
Das Errichtungskonzept für den öffentlichen Raum wurde bereits Ende 2021 finalisiert, da es für die Koordination der Aktivitäten der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und der dritten Ladeinfrastrukturbetreiber hinreichender Planungsgrundlagen bedurfte, um einen bedarfsgerechten Aufbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum sicherstellen zu können.
Der vorliegende Planungsansatz wurde auf Grundlage der Vorgaben im Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln), der Ergebnisse der Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“, der seit Ende 2021 überarbeiteten Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV) sowie der voraussichtlich Ende 2022 in Kraft tretenden Verordnung „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) der Europäischen Kommission entwickelt.
Auf Grundlage der Studie der Senatsverwaltung konnten für jeden der 448 LOR-Planungsräume im Stadtgebiet zukünftige Ladebedarfe abgeleitet und unter Zuhilfenahme zuvor genannter Verordnungen und Regularien Aufbaupfade abgeleitet werden.
Dieser am Bedarf ausgerichtete Ausbau, der vor allem durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH vorangetrieben wird, soll über die insgesamt 1.815 zu errichtenden AC- und DC-Ladepunkte im öffentlichen Raum zuzüglich des aktuellen Bestandes eine auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtete Grundversorgung ermöglichen. Dabei geht es vor allem auch darum, verstärkt in den städtischen Randbereichen aktiv zu sein.
Neben diesem Strang wird es dritten Betreibern möglich sein, im Rahmen von bezirklichen Kontingenten insgesamt rund 1.360 zusätzliche Ladepunkte im öffentlichen Raum zu errichten. Dritte Betreiber nutzen verschiedene Methoden, bestehende Nachfrage zu erfassen. Somit können sie sich näher an aktuellen Marktbedarfen ausrichten, wohingegen die städtische Planung eher langfristig angelegt ist und auch laufend mit dem städtischen Verteilnetzbetreiber abgestimmt wird.
Neben der Errichtung von Normalladeinfrastruktur wurde die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH damit beauftragt, bis 2030 bis zu 24 Schnellladetankstellen (sogenannte Schnellladehubs) mit insgesamt bis zu 200 Ladepunkten zu errichten, welche sich gleichmäßig über alle Bezirke verteilen sollen. Hauptziel ist es vor allem, Nachfrage gebündelt zu befriedigen und somit den Errichtungsbedarf von Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu verringern. Dies ist notwendig, da für den Ausbau des Radverkehrsnetzes, des Busspurnetzes und die Erweiterung der Fußverkehrsinfrastruktur zusätzliche Flächen benötigt werden.
Die Errichtung von Schnellladetankstellen soll somit die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im öffentlichen Raum für Ladeinfrastruktur und ihre Stellplätze reduzieren und das derzeit über das Schnellladegesetz (SchnellLG) der Bundesregierung für Berlin ausgeschriebene Netz mit zwölf Schnellladehubs sinnvoll ergänzen.
Somit wurde ein zielführender Ansatz gefunden, der mit dem Ausbau der Normalladeinfrastruktur sowohl dem netzdienlichen Laden und der möglichst umfassenden Nutzung fluktuierend eingespeisten Grünstroms über das normale Laden, als auch dem Bedürfnis nach schnellem Laden und einer geringeren Flächeninanspruchnahme Rechnung trägt.
Ferner wurden die Abläufe des Prüf- und Genehmigungsverfahrens überarbeitet und verschlankt, sodass Planungen mit den Berliner Bezirken und dem Stromnetzbetreiber frühzeitig abgestimmt werden können.
Für dritte Betreiber wurde ebenfalls ein transparentes Verfahren erarbeitet, mit dem schon früh ersichtlich ist, wo im Stadtgebiet eine Errichtung perspektivisch möglich ist. Zudem kann durch das Verfahren vermieden werden, dass mehrere Betreiber Anträge für den Ladeinfrastrukturaufbau jeweils an denselben Standorten einreichen. Hier finden sich vertiefende Informationen für interessierte dritte Betreiber.

Weitere wichtige Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung des öffentlich zugänglichen Berliner Ladepunktnetzes erarbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit ihren Partner*innen im Rahmen von Forschungsprojekten, bei denen zum Teil auch weitere Ladeinfrastruktur installiert und erprobt wird.
Eines der Projekte, in dessen Rahmen in erheblichem Umfang neue öffentlich Ladeinfrastruktur errichtet wird, ist das Projekt: Neue Berliner Luft – Teilvorhaben ElMobileBerlin.
Die große Zahl der im Projekt geplanten Laternenladestandorte werden mit der gesamtstädtischen Planung in Einklang gebracht.