Gemäß § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) wird bekannt gemacht:
Die Helmholtz-Zentrum Berlin Materialien und Energie GmbH (HZB), Hahn-Meitner Platz 1, 14109 Berlin, hat mit Schreiben vom 24. April 2017 die Erteilung einer Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Forschungsreaktors BER II beantragt. Der Forschungsreaktor befindet sich auf dem Forschungscampus des HZB am Hahn-Meitner Platz 1 in 14109 Steglitz-Zehlendorf, Berlin.
Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der AtVfV werden zum oben genannten Vorhaben die vorliegenden Antragsunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung findet in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich zum 28.01.2026 mit Ausnahme der Tage 24. und 31.12.2025 jeweils Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr an folgenden Orten statt:
- in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin, Dienstgebäude Brückenstraße 6, 10179 Berlin-Mitte, Raum: R 3 009. Bitte an der Pförtnerloge im Eingangsbereich im Erdgeschoss anmelden.
- im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Gebäude E, 2. Obergeschoss, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin.
Die Auslegungsunterlagen können digital im UVP-Portal unter „Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee“ abgerufen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 7 Abs. 1 der AtVfV innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 28.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der AtVfV).
Für die Erhebung von schriftlichen Einwendungen per Post nutzen Sie bitte die folgende Kontaktadresse:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II Integrativer Umweltschutz – II A 3 –
Stichwort „Stilllegung BER II“
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Einwendungen zur Niederschrift vor Ort sind bei der Senatsverwaltung (SenMVKU) möglich. Hierzu ist eine Voranmeldung im Auslegungszeitraum arbeitstäglich von 09:00 bis 12:00 Uhr per Telefon unter 030 9025-2367 erforderlich.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das unterschriebene elektronische Dokument unter dem Stichwort „Stilllegung BER II“ an die E-Mail-Adresse SAG-BERII@senmvku.berlin.de zu richten.