Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II

Luftbild HZB Campus Berlin-Wannsee (September 2023)

Nachdem die Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH (HZB) den Betrieb des Forschungsreaktors BER II am 11. Dezember 2019 um 14:00 Uhr endgültig eingestellt hat, befindet sich der BER II offiziell in der sogenannten Nachbetriebsphase. Zurzeit findet das formelle Genehmigungsverfahren Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II statt. Wann die Genehmigungsbehörde über den vorliegenden Antrag abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar. Die Genehmigungserteilung erfolgt öffentlich, das heißt der Bescheid wird im Amtsblatt bekanntgemacht und für zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt.

Nachfolgend finden Sie Hinweise auf alle Unterlagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für das Genehmigungsverfahren zum jeweiligen Zeitraum öffentlich zugänglich sind und eine chronologische Aufstellung der bisher durchgeführten Verfahrensschritte.

Aktuell: Rückbau des Forschungsreaktors BER II: Auslegungsphase erfolgreich abgeschlossen
  • Öffentliche Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin zum Antrag der HZB GmbH zu Stilllegung und Abbau des Berliner Experimentierreaktors nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes

    PDF-Dokument (679.9 kB)

  • Fragen und Antworten zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II

    PDF-Dokument (137.6 kB)

Chronologie der Verfahrensschritte

  • In der Zeit vom 18. November 2025 bis zum 28. Januar 2026 hat die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen der HZB GmbH vor Ort bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und digital auf dem UVP-Portal stattgefunden.
  • Im Oktober 2025 hat die Behörde das HZB darüber informiert, dass die vorgelegten Unterlagen vollständig, konsistent und für die öffentliche Auslegung geeignet sind.
  • Im März 2025 hat das HZB den Grundantrag zu Stilllegung und den Abbau des BER II weiter präzisiert und eine erste Fassung der auszulegenden Unterlagen bei der Behörde eingereicht.
  • Im Juli 2021 hat die Behörde das HZB über den Untersuchungsrahmen für den Umweltverträglichkeitsbericht informiert.
  • Im September 2020 hat die Genehmigungsbehörde mit dem HZB und den weiteren beteiligten Behörden zur Festlegung des Umfangs und der notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Forschungsreaktors BER II einen sogenannten Scoping-Termin durchgeführt.
  • Ende 2019 wurde der BER II endgültig abgeschaltet.
  • Im Januar 2018 hat die atomrechtliche Genehmigungsbehörde dem HZB mitgeteilt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
  • Im April 2017 ist der Grundantrag des HZB zu Stilllegung und den Abbau des BER II bei der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde eingegangen. Damit wurde das formelle Genehmigungsverfahren offiziell angestoßen.
  • Im Juni 2013 wurde vom Aufsichtsrat des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB) beschlossen, den BER II zum Ende 2019 abzuschalten und anschließend zurückzubauen.

Hinweis: Informationen zur erfolgreichen Neutronenforschung am BER II finden sich auf der Webseite des HZB.

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Integrativer Umweltschutz