Die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs ist für jeden Fahrgast unmittelbar „erfahrbar“. Die Qualitätsvorgaben im BVG-Verkehrsvertrag haben daher zum Ziel, eine kontinuierlich hohe Qualität zu sichern, die sich an den Bedürfnissen der Fahrgäste orientiert. Darüber hinaus sind die im Verkehrsvertrag definierten Angebotsstandards relevant für die Höhe der Ausgleichszahlungen. Regelmäßige Qualitätserfassungen und -bewertungen stellen Transparenz über die erreichten Qualitäten her und dienen zudem dazu, die kurz- und langfristige Planung zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeitanpassungen, zusätzliche bzw. veränderte Linienfahrten sowie Analysen zu möglichen Maßnahmen im Straßenraum, die das Ziel der Stabilisierung von Linienverkehren unterstützen.
Wesentliche Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags sind:
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Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit bedeutet: Die vom Aufgabenträger bestellten Leistungsmengen werden erbracht. Diese werden ermittelt als Anteil der erbrachten an allen bestellten Fahrten.
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Pünktlichkeit
Pünktlichkeit bedeutet: Der Fahrgast kann eine Fahrt zur geplanten Zeit antreten. Laut Verkehrsvertrag gilt eine regelmäßige Fahrt seit 01.01.2025 als pünktlich, wenn sie zwischen 60 Sekunden vor und 210 Sekunden nach der im Fahrplan veröffentlichten Soll-Abfahrtszeit stattfindet (also 1 Minute vor bis 3,5 Minuten danach). Zuvor galt sie auch bis 90 Sekunden Verfrühung als pünktlich (s.u., Verfrühungsvermeidung), weshalb die Pünktlichkeitswerte nicht mehr mit den seit 2014 veröffentlichten vergleichbar sind.
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Regelmäßigkeit
Regelmäßigkeit bedeutet: Eine im Fahrplan veröffentlichte Fahrt findet statt, und der Fahrgast kann diese entweder pünktlich (s.o.) antreten oder zumindest in dem Zeitraum bis zu nächsten im Fahrplan ausgewiesenen Abfahrt. Bei Takten kleiner 10 Minuten gibt somit der jeweilige Takt den Maßstab für die Regelmäßigkeit vor. Bei größeren Takten gilt eine Bewertungsgrenze von 10 Minuten, danach gilt das Fahrzeug als unregelmäßig.
Durch die Verringerung der zulässigen, früheren Abfahrt auf max. 60 Sekunden sind die Regelmäßigkeitswerte nicht mehr mit den seit 2014 veröffentlichten vergleichbar.
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Verfrühungsvermeidung
Verfrühungsvermeidung bedeutet: Eine Abfahrt mehr als 60 Sekunden vor der im Fahrplan veröffentlichen Abfahrtszeit ist zu vermeiden, da diese dann auf exakt zur Abfahrtzeit ankommende Fahrgäste wie ein Ausfall wirkt – sie müssen einen ganzen Taktabstand bis zur nächsten planmäßigen Abfahrt warten. Nach Verkehrsvertrag wurde diese Toleranz zum 01.01.2025 von 90 auf 60 Sekunden verkürzt, die Werte sind daher nicht vergleichbar.