Unser technisches Referendariat ist ein in der Regel zweijähriger Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn der technischen Dienste im sog. „höheren Dienst“ für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (m/w/d) mit Hochschulabschluss (Master) in den folgenden Laufbahnfachrichtungen:
Technisches Referendariat

Bild: Alexander Schippel
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Technisches Referendariat Architektur
Infoblatt
PDF-Dokument (519.5 kB)
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Technisches Referendariat Geodäsie
Infoblatt
PDF-Dokument (522.2 kB)
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Technisches Referendariat Landespflege
Infoblatt
PDF-Dokument (842.7 kB) - Stand: 01.2024
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Informationsblatt Technisches Referendariat Städtebau
Infoblatt
PDF-Dokument (469.9 kB) - Stand: 01.2024
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Technisches Referendariat Stadtbauwesen
Infoblatt
PDF-Dokument (558.6 kB) - Stand: 01.2024
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Informationen zum technischen Referendariat
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Was ist ein technisches Referendariat?
Im technischen Referendariat wird durch verschiedene Praxisstationen in der Senatsverwaltung und in den Bezirken sowie durch Lehrgänge und Fortbildungen Berufserfahrung und interdisziplinäres Fachwissen vermittelt, d.h. neben weiterführendem fachspezifischen Wissen auch grundlegende Verwaltungs- und Rechtskenntnisse, staatsdienstrelevante Fachkenntnisse sowie Führungs- und Managementwissen. So werden die technischen Referendarinnen und Referendare (m/w/d) auf die besonderen öffentlich-rechtlichen und hoheitlichen staatlichen Aufgaben vorbereitet. Das technische Referendariat ist eine ideale Gelegenheit, um neben der Beamtenlaufbahn auch fachliche Kontakte zu knüpfen und ein bundesweites persönliches Netzwerk aufzubauen, das während des gesamten Berufslebens genutzt und ausgebaut werden kann.
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Wie wird das technische Referendariat abgeschlossen?
Das technische Referendariat wird mit der Großen Staatsprüfung/dem Staatsexamen abgeschlossen. Dieses besteht aus vier schriftlichen Klausuren unter Aufsicht, einer häuslichen Prüfungsarbeit (sechs Wochen) und einer mündlichen Prüfung. Weiterführende Informationen zum Referendariat finden sich auf der Internetpräsenz des Oberprüfungsamtes .
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Wie wird das technische Referendariat vergütet?
Vergütet wird das technische Referendariat in Berlin mit dem aktuellen Anwärtergrundbetrag A13 + Zulage (AW A 13Z). Im Rahmen von § 63 BBesG BE wird zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag i.H.v. 60 Prozent (Stand 01/2023) des aktuellen Anwärtergrundbetrages gezahlt.
Während dieser Zeit befinden Sie sich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Zusätzlich erhalten Sie eine Hauptstadtzulage allein als monatlichen steuerpflichtigen Zulagenbetrag in Höhe von 50 Euro oder einen monatlichen Zuschuss für das Firmenticket mindestens in Höhe des wirtschaftlichen Gegenwerts des Firmentickets Berlin AB.
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Wer kann sich bewerben?
Ihr Weg in den höheren Dienst: Sie haben ein Studium in einer der oben genannten Laufbahnfachrichtungen erfolgreich mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss an einer Universität abgeschlossen? Oder Sie haben ein Hochschulstudium mit Masterabschluss an einer Fachhochschule absolviert, das für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 akkreditiert ist, also für den höheren Dienst offiziell anerkannt wurde? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Sie benötigen vorab weitere Informationen? Dann nutzen Sie die Informationsblätter auf dieser Seite zu den einzelnen Laufbahnfachrichtungen. Fragen beantwortet Ihnen außerdem gerne die Laufbahnordnungsbehörde technische Dienste.Zusätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt sein, dazu gehören u.a. die entsprechende Staatsangehörigkeit oder das Eintreten für die freiheitliche, demokratische Grundordnung.
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Wie sind die Übernahmechancen nach dem Staatsexamen?
Das bundesweit anerkannte technische Referendariat bildet mit dem Bestehen des abschließenden technischen Staatsexamens die ideale Grundlage für eine verantwortungsvolle Position im öffentlichen Dienst. Auch wenn das Land Berlin die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und dann auf Lebenszeit nicht garantiert, ist die Quote der Übernahmen der Absolventinnen und Absolventen sehr hoch.
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Was zählt bei der Auswahl?
Grundlage für unsere Entscheidung sind die in der Stellenausschreibung genannten Qualifikationen und Kompetenzen. Diese werden in unserem Anforderungsprofil , das Sie in der Stellenausschreibung unter „Weitere Informationen“ finden, nochmals näher beschrieben und gewichtet. Gut zu wissen: Einige der dort genannten Kenntnisse können Sie ggf. auch erst während der Einarbeitungszeit bei uns erwerben.
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Wie läuft das Auswahlgespräch ab?
Wenn Sie in die engere Auswahl kommen, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch oder ggf. zu einer Videokonferenz ein. Das Auswahlgespräch ist strukturiert aufgebaut, das heißt:
Alle eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten die gleichen Fragen und Aufgaben, die sich am Anforderungsprofil orientieren.
Stellenabhängig sind Aufgaben auch vorzubereiten und im Gespräch zu präsentieren – das steht dann in der Einladung.
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Wer ist beim Gespräch dabei?
In der Regel setzt sich die Auswahlkommission wie folgt zusammen:
- Fachbereich (bis zu 3 Personen)
- Personalbereich (bis zu 2 Personen)
- ggf. eine moderierende Person
- Beschäftigtenvertretungen: Personalrat, Frauenvertretung, Schwerbehindertenvertretung (bis zu 3 Personen)
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Warum so aufwendig oder warum so viele?
Wir stellen mit unseren Auswahlverfahren die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit aller Bewerbenden sicher – das ist im öffentlichen Dienst besonders wichtig.
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Wie lange dauert der Auswahlprozess?
Die abschließende Auswahl erfolgt unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen. Wir streben für den gesamten Auswahlprozess eine maximal dreimonatige Dauer von der Veröffentlichung der Stellenausschreibung bis zur verbindlichen Zusage an.
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Noch Fragen?
Die Ansprechpersonen für das Auswahlverfahren finden Sie direkt in der Stellenausschreibung. Sie können sie telefonisch oder über Ihren rexx-Account per E-Mail kontaktieren – wir helfen Ihnen gern weiter!
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Frau Pielsch