Barrierefreiheits­erklärung

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung Geoinformation, Referat Geodateninfrastruktur.

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt Geoportal Berlin (FIS-Broker)

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 18.8.2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Es wurde keine Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit im Einzelnen durchgeführt, da es sich vor allem um eine Kartenanwendung handelt und die Anforderungen an Barrierefreiheit hier im Wesentlichen nicht zutreffen. Darstellungen, die der Navigation dienen, sind nicht Bestandteil des Angebotes der Anwendung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Kartenanwendung ist nicht barrierefrei. Es werden die Anforderungen der aktuellen BITV nicht erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Digitale Kartendarstellungen sind von den Anforderungen der BITV ausgenommen. Neben den Karten gibt es tabellarische Darstellungen von Geodaten, die nicht barrierefrei sind. Die Anwendung selbst ist ebenfalls nicht barrierefrei.

Unvereinbarkeit mit aktueller BITV

Die Anwendung basiert auf einer Entwicklung aus dem Jahr 1998. Seitdem wurde die Benutzeroberfläche laufend verbessert. Da Karten selbst nicht barrierefrei sind, blieb die Herstellung von Barrierefreiheit für die Darstellung und Steuerung der Anwendung dabei weitgehend unbeachtet.

Die Anwendung soll auf eine neue Software migriert werden (sog. Masterportal einer Bund-Länder-Entwicklungsgemeinschaft). Die Migration ist schrittweise für ein reduziertes Angebot in 2021 und für die gesamte Anwendung für das Jahr 2022 geplant.

In einem Projekt für einen neuen Oberflächenentwurf aus dem Jahr 2017 wurde zwischenzeitlich die Barrierefreiheit/-armut, soweit diese in einem Entwurf Berücksichtigung finden kann, beachtet (Farbe, Kontrast, Alternativtext, Nutzungs- und Verständnishinweise nicht alleine gestützt auf sensorische Merkmale, sichtbarer Fokus, einheitliche Navigation und Bezeichnungen). Ob dieser Entwurf in Teilen bei der Migration umgesetzt werden kann, muss geprüft werden.

Als Alternative bieten wir die Kontaktaufnahme über Telefon oder Mail unter den unten angegebenen Kontaktdaten an.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Michael Schott
Telefon: (030) 90139-5136

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.