Veröffentlichung der Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger

Gemäß der Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung von Berlin (§ 44 Nr. 9.4 ff.) sind an juristische Personen gewährte Zuwendungen zu publizieren.

Jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres sind die im Vorjahr an juristische Personen vergebenen Zuwendungen unter Angabe des Namens und der Postanschrift des Zuwendungsempfängers, sowie Art, Höhe und Zweck der bewilligten Zuwendung im Internetangebot der jeweiligen Senatsverwaltung zu veröffentlichen.

Veröffentlichung der Zuwendungsempfänger