Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Sicheres Wohnen – AöR und das Landesdenkmalamt sind zur Zeit nicht per E-Mail zu erreichen. Bitte wenden Sie sich bei Terminangelegenheiten und dringenden Anliegen telefonisch an die jeweiligen Ansprechpersonen. Die Rufnummern finden Sie auf den Projektseiten.

Veröffentlichung der Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger

Gemäß der Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung von Berlin (§ 44 Nr. 9.4 ff.) sind an juristische Personen gewährte Zuwendungen zu publizieren.

Jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres sind die im Vorjahr an juristische Personen vergebenen Zuwendungen unter Angabe des Namens und der Postanschrift des Zuwendungsempfängers, sowie Art, Höhe und Zweck der bewilligten Zuwendung im Internetangebot der jeweiligen Senatsverwaltung zu veröffentlichen.

Veröffentlichung der Zuwendungsempfänger

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung Zentrales

Eric Kaskens