In der Zuwendungsdatenbank werden die von den zuwendungsgebenden Stellen auf Antrag bewilligten Zuwendungen (ab einem Zuwendungsbetrag i. H. v. 100 Euro) der vergangenen fünf Kalenderjahre jeweils zum 30. Juni veröffentlicht. Hierbei sind Zuwendungen an natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts jeweils pro Politikbereich in einer Summe zusammengefasst veröffentlicht (Nr. 9.4 AV i. V. m. Nr. 1.5.1 AV zu § 44 LHO).
Aktuell enthält die Datenbank die gewährten Zuwendungen der Jahre 2020-2024.
(Bei der Veröffentlichung der Zuwendungen für den Zeitraum 2023 handelt es sich um vorläufige Daten. Nicht enthalten sind die bewilligten Zuwendungen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege – hier werden Nachlieferungen noch erwartet.)
Die Zuwendungsdatenbank ist ein bloßes Medium der Berichterstattung, die Senatsverwaltung für Finanzen fungiert hier als Administrator. Die Zuwendungen selbst werden in eigener fachlicher Zuständigkeit von den einzelnen zuwendungsgebenden Stellen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben.
Dafür gelten einheitlich die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) (insbesondere §§ 23, 44 LHO: Zuwendungen i. d. S. sind Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, wenn an der Erfüllung ein erhebliches Interesse Berlins besteht, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang erfüllt werden kann).
Der Nachweis über die zweckgerichtete Verwendung erfolgt durch die Zuwendungsempfangenden ebenfalls gegenüber den zuwendungsgebenden Stellen.
Sie haben mit der Suchfunktion die Möglichkeit, gezielt Informationen zu verschiedenen Aspekten der Zuwendungsvergabe (Erweiterte Suche) zu suchen. Für eine Gesamtübersicht der eingestellten Informationen, führen Sie die Suche aus, ohne Suchbegriffe einzutragen.
Die Datenbank wurde letztmalig aktualisiert zum 01.11.2025